Recht kompakt: 26-14


„Nur Ja heißt Ja“: Gemeinsames Engagement zeigt Wirkung

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Angestoßen durch Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina hat sich der Bundesrat am 10. Juli 2026 für die Einführung des Prinzips „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht ausgesprochen. Im Vorfeld der Abstimmung haben der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) und seine Mitglieder sowie andere Vereine und Bündnisse aktiv für die Reform mobilisiert. Der Beschluss ist damit auch ein Erfolg des gemeinsamen Engagements für einen besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung.

Mit dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ soll künftig die erkennbare Zustimmung zu sexuellen Handlungen maßgeblich sein. Für den djb ist die Entscheidung des Bundesrats ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen, konsensbasierten Sexualstrafrecht. Nun ist die Bundesregierung aufgefordert, die Reform auf den Weg zu bringen.