Ein Jahr nach Amtsantritt der Bundesregierung ist noch Einiges zu tun – auch für die Gleichberechtigung. Das ist keine Nebensache, sondern gehört überall dazu. Das ist im Grundgesetz (Artikel 3 Absatz 2) festgehalten. Tatsächlich besteht auch ganz konkreter Handlungsbedarf – insbesondere bei der Entgeltgleichheit, beim Gewaltschutz und in der sozialen Sicherung.
Nach wie vor verdienen Frauen weniger als Männer – deshalb ist gutes Recht für die Praxis gefragt. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss bis Juni 2026 umgesetzt sein. Derzeit wird das verzögert – anstatt das zügig zu betreiben. Beim Gewaltschutz müssen die Vorgaben der Istanbul-Konvention sowie der EU-Gewaltschutzrichtlinie in Deutschland umgesetzt werden. Dazu gehört ein verbindlicher, diskriminierungsfreier Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für alle Betroffenen – auch unabhängig vom Aufenthaltsstatus (vgl. dazu die Stellungnahmen des djb hier, hier und hier). In der sozialen Sicherung kann der Abschied vom Ehegattensplitting geschlechterpolitische Fortschritte bringen. Gebraucht werden zudem wirksame Maßnahmen gegen Armut von Frauen, Alleinerziehenden und Familien. Hier ist auch das Sozialrecht gefragt (vgl. die Stellungnahme hier).
Verantwortung für Deutschland bedeutet auch eine entschlossene Gleichstellungspolitik. Unser Appell an die Bundesregierung von 2025 ist weiter aktuell. Heute gilt erst recht: Die Gleichberechtigung gehört dazu.