Recht kompakt: 26-07


Zwei Drittel für „Nur Ja heißt Ja“: Der Gesetzgeber kann handeln.

Pressemitteilung vom

Eine neue Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey zeigt, dass die Mehrheit der Menschen in Deutschland eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung im Sexualstrafrecht befürwortet. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert das schon lange: Die aktuelle Rechtslage im deutschen Sexualstrafrecht ist defizitär und wird den internationalen Vorgaben insbesondere der Istanbul-Konvention des Europarates nicht gerecht. 

Eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung kann dabei nicht der einzige Schritt zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt sein. Aber es ist ein wichtiger Schritt – der Gesetzgeber kann ihn jetzt gehen. Der djb schlägt zudem die Strafbarkeit des leichtfertigen sexuellen Übergriffs vor, um  verbleibende Schutzlücken zu schließen. Daneben wird dringend Fortbildung für Polizei und Justiz benötigt. Es gilt, das Bewusstsein für Konsens in sexuellen Beziehungen überall zu stärken.