Recht kompakt: 26-05


Familiengründung per Ausländerbehörde? djb warnt vor mas-siven Grundrechtseingriffen und Kindeswohlgefährdung

Pressemitteilung vom

Dr. Lucy Chebout, Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), wird heute als Sachverständige an der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zum „Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ teilnehmen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig alle Eltern mit unterschiedlichen Aufenthaltsstatus (sog. „Aufenthaltsrechtsgefälle”) die Zustimmung der Ausländerbehörde benötigen, damit eine Vaterschaftsanerkennung wirksam wird. Damit würde faktisch kein Kind mehr, das in eine solche Elternkonstellation hineingeboren wird, zum Zeitpunkt der Geburt einen rechtlichen Vater erhalten.

Das Vorhaben gefährdet das Kindeswohl und verletzt grund- und menschenrechtliche Vorgaben (vgl. dazu die Stellungnahmen des djb hier, hier und hier). Laut Schätzungen der Bundesregierung sollen jährlich rund 65.000 Kinder von der Neuregelung betroffen sein. Laut einer Erhebung der Bundesregierung, auf die sich der Gesetzentwurf maßgeblich stützt, haben Ausländerbehörden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 1.769 gemeldete Verdachtsfälle bearbeitet, jedoch nur in rund 290 Fällen einen „Missbrauch“ festgestellt. In sechs von sieben Fällen hat sich der Verdacht also gar nicht bestätigt. Damit steht der Gesetzentwurf von vornherein auf tönernen Füßen, denn bereits 2013 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Der Gesetzgeber darf Familien nicht unter Generalverdacht stellen und nicht pauschal in das Familienleben eingreifen.

Die Anhörung findet heute um 14:00 Uhr statt und wird im Livestream des Deutschen Bundestages übertragen.