Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) ist besorgt über den Zulassungsstopp der Bundesregierung zu Integrationskursen für das gesamte Jahr 2026. Die faktische Streichung trifft insbesondere Frauen mit Migrations- und Fluchtgeschichte, die aufgrund von Sprachbarrieren, fehlenden Angeboten zur Kinderbetreuung und mangelndem Zugang zu Bildung in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe benachteiligt sind und gerade dann auf die Teilnahme an Sprachkursen angewiesen. Sehr häufig ist die „freiwillige“ Teilnahme als Selbstzahlende zudem für Frauen faktisch versperrt. So verschärft die Maßnahme Isolation und Abhängigkeit. Stattdessen muss auch Migrationspolitik die Gleichberechtigung durchgängig berücksichtigen.
Anfang Februar hat das dem Bundesministerium des Innern (BMI) nachgeordnete Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Trägern von Integrationskursen kurzfristig mitgeteilt, dass im laufenden Haushaltsjahr vorerst keine neuen Zulassungen zur freiwilligen Kursteilnahme mehr ausgesprochen werden. Dahinter steht die Regelung zur „Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs“ in § 44 Absatz 4 AufenthG. Die Vorschrift eröffnet ausländischen (ebenso wie deutschen) Staatsangehörigen die Möglichkeit, bei freien Kapazitäten zu Integrationskursen zugelassen zu werden. Allerdings steht dies nach dem Gesetz im Ermessen („können“). Das BAMF möchte nun aufgrund angespannter Haushaltsmittel vollständig von weiteren Zulassungen absehen; in den vergangenen Jahren habe es überplanmäßige Mehrausgaben gegeben. Dann bleibt nur die Teilnahme als Selbstzahlende. Es ist davon auszugehen, dass dies gerade Frauen nachteilig trifft.