Pressemitteilung: 01-10


djb fordert Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten ab der ersten Mark

Pressemitteilung vom

Morgen wird das Zweite Gesetz zur Familienförderung im Bundesrat beraten. Der djb fordert die Länderkammer auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen.

Ausdrückliche Zielsetzung des Gesetzentwurfs ist es, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen und insbesondere Frauen die Berufstätigkeit zu erleichtern. Diese Änderung des Steu-errechts ist auch unbedingt notwendig. Der Gesetzentwurf berücksichtigt die Eigenbetreuung für alle Eltern. Die Kosten für Kindergärten, Tagesmütter, Kinderhorte (sogenannte Drittbetreuung) werden aber nur unzureichend anerkannt. Nachgewiesene Kosten für Drittbetreuung müssen ab der ersten Mark und nicht erst wie vorgesehen ab einer Höhe von mehr als 250 DM monatlich steuerlich abzugsfähig sein.

Die Geburtenentwicklung in den europäischen Ländern macht deutlich, dass die Geburtenrate dort am größten ist, wo ein dichtes sozial- und steuerrechtliches Netz die Vereinbarkeit gewährleistet und Frauen nicht an der Erwerbsarbeit hindert. Sie ist umgekehrt dort am kleinsten, wo Familienförderung selbst klein geschrieben wird und traditionelle Familienleitbilder in der Politik vorherrschen. Die Bundesregierung versäumt, positive Akzente für die demografische Entwicklung und den Arbeitsmarkt zu setzen.

Bonn, den 12. Juli 2001

Die Stellungnahme des djb zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Familienförderung ist auf der website www.djb.de unter Publikationen / Stellungnahmen und Presseerklärungen / Nr. 01-15 veröffentlicht.