Stellungnahme: st26-03


zur Reform des SGB II Verschärfungen auf Kosten von Familien und Kindern zurücknehmen

Stellungnahme vom

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Friedrich Merz,

sehr geehrte Frau Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas,

sehr geehrte Frau Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen & Jugend Karin Prien,

sehr geehrte Mitglieder der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD,

 

ein Sozialstaat lebt davon, dass er als fair, verlässlich und wirksam wahrgenommen wird – von den Menschen, die Unterstützung benötigen, ebenso wie von denen, die ihn tragen und finanzieren. Die Reform der Grundsicherung verfolgt das Ziel, Vertrauen zu stärken und Erwerbsintegration zu fördern. Unsere Sorge ist, dass die Reform dieses Ziel in zentralen Punkten verfehlt: Sie erhöht den Druck dort, wo er nur begrenzte Wirkung entfalten kann, und verschärft die Situation von Menschen, die Verantwortung tragen – insbesondere für ihre Kinder und andere Angehörige.

Armut ist in der Regel kein Ausdruck mangelnder Bereitschaft zur Arbeit. Sie entsteht häufig durch Brüche im Lebenslauf, etwa infolge von Sorgearbeit, Krankheit, Trennung, Migration oder fehlender Infrastruktur. Die überwältigende Mehrheit der Leistungsbeziehenden ist bemüht, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und ein eigenständiges Leben zu führen. Die viel zitierte Totalverweigerung betrifft hingegen lediglich eine sehr kleine Minderheit von rund 0,4 Prozent.

Absehbar ist zudem, dass die vorgesehenen Verschärfungen in Familien nicht auf einzelne Personen begrenzt bleiben. Werden Leistungen gekürzt, fehlen Mittel im Alltag ganzer Haushalte. Kinder sind unmittelbar betroffen, Wohnverhältnisse werden instabiler, Handlungsspielräume schrumpfen. Diese Effekte sind keine Ausnahmeerscheinung, denn jede dritte Bedarfsgemeinschaft ist eine Familie mit minderjährigen Kindern.

Unsere Forderungen

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, im laufenden Gesetzgebungsverfahren und bei allen weiteren Reformschritten die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

 

  • Keine Sanktionen, die durch Kürzen oder Streichen des Regelbedarfs Kinder mitbestrafen oder Familien gefährden.
  • Beibehaltung der Karenzzeit - Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten im ersten Jahr.
  • Gesicherte, mit Arbeitszeiten vereinbare und qualitativ hochwertige Betreuung als Voraussetzung für die Erwerbsaufnahme.
  • Beratungsanspruch zu Erwerbstätigkeit und Qualifikation für Eltern von Kleinkindern.
  • Vorrang von Qualifizierung vor kurzfristiger Vermittlung in nicht nachhaltige Erwerbsarbeit.
  • Sicherstellung eines familiengerechten Existenzminimums durch eine realitätsnahe Berechnung der Regelbedarfe.
  • Einführung eines Umgangsmehrbedarfs für Trennungsfamilien sowie angemessene Berücksichtigung der Kosten für Periodenprodukte und eine selbstbestimmte Familienplanung.

 

Im Folgenden erläutern wir, warum diese Forderungen aus Sicht von Kindern und Familien sowie mit Blick auf eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration erforderlich sind.

 

1. Sanktionen in der Bedarfsgemeinschaft: Auswirkungen auf Kinder vermeiden

Eine nachhaltige Erwerbsintegration setzt verlässliche und realistische Rahmenbedingungen voraus. Wer Kinder betreut oder Angehörige pflegt, kann nicht allein durch erhöhten Sanktionsdruck in den Arbeitsmarkt integriert werden, wenn die strukturellen Voraussetzungen fehlen.

Die vorgesehenen Verschärfungen – Kürzungen von 30 Prozent bis hin zum vollständigen Entzug der Leistungen – treffen formal die sanktionierte Person. In der Praxis stehen jedoch dem gesamten Haushalt weniger Mittel zur Verfügung. Kinder und Partner*innen, die das sanktionierte Verhalten nicht beeinflussen können, tragen die Folgen mit. Wenn Ausgaben für Ernährung, Kleidung oder alltägliche Notwendigkeiten nicht mehr gedeckt werden können, leiden auch Kinder und Jugendliche darunter.

Der neue § 7b Abs. 4 SGB II sieht vor, dass nach drei versäumten Meldeterminen der gesamte Regelbedarf entfällt. Zwar sind Ausnahmen vorgesehen, etwa bei Krankheit eines Kindes, geschlossener Kita oder Pflegenotfällen. Nachweise für Care-Notfälle, insbesondere in ohnehin belasteten Situationen zu fordern, ist jedoch lebensfern.

 

2. Ein Zuhause sichern – Beibehaltung der Karenzzeit

Für Familien sind die eigenen vier Wände mehr als ein Wohnort: Sie bieten Schutz, Stabilität und sind eine zentrale Voraussetzung für ein gutes Aufwachsen von Kindern. Bei Umzügen droht der Verlust von nachbarschaftlichen Hilfestrukturen und gewohnten sozialen Nahräumen wie Kita und Schule. Die geplante Neuregelung der Unterkunftskosten (§ 22 SGB II) stellt eine erhebliche Verschärfung dar, die Familien auf angespannten Wohnungsmärkten besonders trifft.

Dies gilt insbesondere für Alleinerziehende, migrantisierte, kinderreiche und pflegende Familien, die bei der Wohnungssuche mit zusätzlichen Hürden konfrontiert sind. Ein Wohnungswechsel ist für sie häufig weder kurz- noch mittelfristig realistisch. Statt den strukturellen Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu adressieren, werden dessen Folgen auf Leistungsberechtigte verlagert. Dies verstärkt bestehende Verdrängungseffekte.

Die sofortige Deckelung auf 150 Prozent der Angemessenheitsgrenze führt dazu, dass in der Karenzzeit Mietanteile nicht mehr vollständig übernommen werden – trotz fehlender Alternativen. Mietschulden sind absehbar und können Wohnungslosigkeit nach sich ziehen.

Zugleich wird der Zweck der Karenzzeit verfehlt: Sie soll ermöglichen, sich ohne Sorge um den Verlust der Wohnung auf die Arbeitsmarktintegration zu konzentrieren. Erforderlich ist daher die Anerkennung der tatsächlichen Wohnkosten.

 

3. Zumutbarkeit ab dem ersten Geburtstag des Kindes: realitätsfern und nicht immer kindeswohlgerecht 

Die Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen sieht vor, dass Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes zur Erwerbsaufnahme verpflichtet werden können. Diese Erwartung erweist sich für viele Familien als realitätsfern – insbesondere für Alleinerziehende, Pflegende sowie in Trennungs-, Gewalt- oder Überlastungssituationen oder bei instabilen Betreuungsangeboten.

 

Bundesweit fehlen rund 430.000 Kita-Plätze. Öffnungszeiten sind häufig nicht mit Arbeitszeiten vereinbar, Ferienbetreuung fehlt vielerorts. Eingewöhnungsphasen dauern oft Wochen oder Monate, und nicht alle Kinder sind mit einem Jahr entwicklungspsychologisch für ganztägige Betreuung bereit, zumal in vielen Einrichtungen Zeit und Personal fehlen.

Ohne gesicherte, verlässliche und qualitativ hochwertige Betreuungsinfrastruktur kann eine nachhaltige Erwerbsaufnahme nicht gelingen.

Der 10. Familienbericht empfiehlt für Erziehende von Kindern unter 3 Jahren einen Anspruch auf Beratung durch die Jobcenter zu Qualifikation und Erwerbstätigkeit einzuführen. Dieser Ansatz setzt statt auf Druck darauf, realistische Perspektiven zu entwickeln und zu ermöglichen. Ergänzend ist es sinnvoll, in Paarfamilien beide Elternteile für eine ausgewogene Beteiligung an Erwerbs- und Sorgearbeit zu gewinnen. Voraussetzung dafür ist die gesellschaftliche und arbeitsmarktpolitische Akzeptanz vollzeitnaher Teilzeitmodelle für beide Elternteile.

 

4. „Fordern und Fördern“ ausgewogen umsetzen

Der Grundsatz „Fordern und Fördern“ gerät durch die Reform aus dem Gleichgewicht. Die Ausweitung von Pflichten steht einer unzureichend abgesicherten Förderung gegenüber. Dies ist weder zielführend noch geeignet, nachhaltige Erwerbsintegration zu erreichen.

Gerade in den ersten Lebensjahren von Kindern braucht Erwerbsintegration eine sensible, realistische Beratung, die Qualifizierung, Familienrealitäten und Arbeitsmarktchancen zusammenführt.

Qualifizierungsmaßnahmen müssen daher Vorrang vor kurzfristiger Vermittlung in beliebige Beschäftigung haben. Nur so entstehen stabile Perspektiven auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die eigenständige Existenzsicherung ermöglichen und Dequalifizierung vermeiden.

Gleichzeitig bleiben Mittel für Eingliederungsleistungen unzureichend. Erforderlich sind passgenaue Maßnahmen, die Kinderzahl, besondere Bedarfe, Wegezeiten, Qualifizierungs- und Sprachförderbedarf sowie Teilzeitmodelle berücksichtigen. Weiterbildungsträger müssen Angebote vorhalten, die mit institutioneller Kinderbetreuung vereinbar sind und die individuelle Pflegesituation berücksichtigen.

 

5. Familiengerechtes Existenzminimum durch realitätsnahe Berechnung der Regelbedarfe

Die Regelbedarfe bilden die Lebensrealitäten vieler Familien bislang nicht ausreichend ab. Erforderlich ist eine konsistente, realitätsgerechte und am Kindeswohl orientierte Neuberechnung des Existenzminimums.

Besonders deutlich zeigen sich Lücken beim fehlenden Umgangsmehrbedarf für Trennungsfamilien. Je mehr Zeit ein Kind in zwei Haushalten verbringt, desto höher sind die entstehenden Kosten. Die derzeitige tageweise Aufteilung des Sozialgeldes trägt diesen Mehrbedarfen nicht Rechnung.

Zum menschenwürdigen Existenzminimum gehören zudem Periodenprodukte sowie der Zugang zu Verhütungsmitteln. Diese sind Bestandteil gesundheitlicher Vorsorge und ermöglichen eine verantwortungsvolle Lebens- und Familienplanung.

 

6. Kindeswohl stärken: Unterstützung statt Misstrauenslogik

In der Gesetzesbegründung ist vorgesehen, dass mehrfach versäumte Termine im Jobcenter eine Meldung an das Jugendamt auslösen können, um den Kinderschutz zu gewährleisten. Eine solche Regelung verlagert den Fokus von Unterstützung hin zu Kontrolle und verknüpft soziale Bedürftigkeit mit einem pauschalen Verdachtsmoment.

Ein wirksamer Kinderschutz setzt jedoch dort an, wo Familien stabilisiert werden: durch sichere Wohnverhältnisse, verlässliche Gesundheitsversorgung, Bildung, Betreuung und finanzielle Planungssicherheit.

Wer Armut wirksam bekämpft, stärkt Familien – und schützt Kinder.

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Unterzeichnenden

 

Initiator*innen:

Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb)

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)

Liga für unbezahlte Arbeit e. V. (LUA)

pro familia Bundesverband e. V.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) 

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) 

 

Unterzeichnende Organisationen:

Alltagsheld:innen. Gemeinnützige Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden

Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V.

AWO Bundesverband e. V.

Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros & Gleichstellungsstellen

BAG Wohnungslosenhilfe e. V.

Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt) e. V.

Bundesverband der Mütterzentren e. V.

Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e. V. (BETA)

Business and Professional Women (BPW) Germany e. V.

Deutscher Evangelischer Frauenbund e. V. (DEF)

Deutsches Kinderhilfswerk e. V.

Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.

Evangelischer Bundesverband Adoption e. V. (EvBA)

Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e. V. (EVA)

Evangelische Frauen in Deutschland e. V. (EFiD)

Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e. V. (EKFuL)

Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung (EZI)

Fair für Kinder e. V.

Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e. V.

Frauenwerk Stein e. V.

Sanktionsfrei e. V.

Save the Children Deutschland e. V.

SOLOMÜTTER

Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF)

SKM Bundesverband e. V.

Sozialverband Deutschland SoVD e. V.

Sozialverband VdK Deutschland e. V.

TOTAL E-QUALITY e. V.

Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V.

Volkssolidarität Bundesverband e. V.

wir pflegen e. V.