Stellungnahme: 14-09


zum migrations- und flüchtlingspolitischen Teil der Mitteilung der Kommission COM(2014) 154 final vom 11. März 2014: "Ein offenes und sicheres Europa: Praktische Umsetzung"

Stellungnahme vom

Der djb knüpft mit dieser Stellungnahme an seinen Diskussionsbeitrag vom 14. Januar 2014 zum migrations- und flüchtlingspolitischen Teil der Post-Stockholm-Strategie an, auf den ergänzend verwiesen wird. Er begrüßt die Ansätze der Kommission zu einer stärkeren Berücksichtigung des für Frauen und junge Migranten erforderlichen Schutzes und Unterstützungsbedarfs. Gerade Frauen und Kinder unter den Flüchtlingen sind, wie Medien berichten, von den harten Bedingungen und der Perspektivlosigkeit im besonderen Maß betroffen.

  1. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Kommission in Ziff. 3 der Mitteilung Verfahren für die geschützte Einreise etwa durch humanitäre Visa und eine geordnete Ankunft von Schutzbedürftigen anspricht. Diese Konzepte müssen gerade im Hinblick auf die besonders schutzbedürftigen Frauen und Minderjährigen konkretisiert und umgesetzt werden. Wir appellieren jedoch an die Kommission, insgesamt die für die EU geltenden Menschenrechtsgewährleistungen und nicht Marktbedürfnisse in den Fokus zu stellen.
     
  2. Wir begrüßen weiter die Absicht, durch neue Vorschriften zur gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen eine Weiterwanderung von Flüchtlingen innerhalb der EU zu ermöglichen. Gleichzeitig erinnern wir an unsere Forderung, allen Flüchtlingen auch schon während des Asylverfahrens die Wahl des Aufenthaltsortes innerhalb der EU zu ermöglichen, damit sie an einen sie unterstützenden familiären und kulturell-ökonomischen Kontext anknüpfen können (vgl. djb-Stellungnahme v. 14.1.2014). Gerade für Frauen mit minderjährigen Kindern und Frauen, die aufgrund ihrer Herkunftskultur über eine vergleichsweise schwache gesellschaftliche Position verfügen, ist diese Mobilität von großer Bedeutung.
     
  3. Wir begrüßen, dass die Kommission einen Schwerpunkt auf die Verhinderung von Menschenhandel und auf eine Unterstützung der Opfer setzt (Ziff. 5.1). Auch der djb diskutiert gegenwärtig effektive Maßnahmen gegen den Menschenhandel und prüft, ob die Inanspruchnahme der Dienste von solchen Opfern unter Strafe gestellt werden sollte. Dabei sollten internationale Erfahrungen mit entsprechenden strafrechtlichen Normen auch aus Opfersicht ausgewertet werden. Der Rechtsrahmen der EU sollte den Opfern von Menschenhandel gesicherte Aufenthaltsrechte zur Verfügung stellen.
     
  4. Die Integration von Migrantinnen in die aufnehmende Gesellschaft und den Arbeitsmarkt (Ziff. 1.1) muss gezielt gefördert werden. Vor allem sind Maßnahmen erforderlich, die die Schwierigkeiten von Frauen beim Zugang zu Bildung, Arbeit und gesellschaftlicher Integration abbauen. Der Spracherwerb sollte nach der Einreise ungeachtet des aufenthaltsrechtlichen Status ermöglicht werden.

Ramona Pisal          
Präsidentin

Sabine Overkämping           
Vorsitzende der Kommission
Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht