Die Bundesregierung stellt die neue Versicherungspflicht während
der Mutterschutzfristen und der Kindererziehungszeiten als
besonders frauen- und familienfreundlich dar. Geschätzte Kosten
für den den Bund und die Krankenkassen: 310 Millionen Euro
jährlich ab dem Jahr 2007. Nach Auffassung des djb ist die
Versicherungspflicht kein frauenpolitischer Fortschritt. Unter
dem Deckmantel der "Familienförderung" wird der allgemeine
Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit subventioniert, ohne dass
das Geld wirklich kindererziehenden Eltern, vor allem Frauen als
Berufsrückkehrerinnen zu Gute kommt. "Natürlich müssen
Mutterschutz- und Kindererziehungszeiten für das Arbeitslosengeld
und die Arbeitslosenhilfe zählen", erklärte die Sprecherin
des djb, Dr. Christine Fuchsloch, anlässlich der Anhörung
in Berlin. "Dafür ist jedoch keine Versicherungspflicht
erforderlich. Der Gesetzgeber könnte eine Regelung aufgreifen,
die bis 1997 galt. Damals wurden Mutterschutz- und
Kindererziehungszeiten den Beitragszeiten gleichgestellt."
Auch sonst muss der Gesetzentwurf nachgebessert werden. Besonders
ärgerlich: Der Gesetzentwurf orientiert sich häufig an
klassischen Rollenstereotypen. Alleinerziehende und Eltern, die
ihre Kinder partnerschaftlich erziehen, werden gegenüber den so
genannten Hausfrauenehen bei der Berechnung von Arbeitslosengeld
und -hilfe nach der Kindererziehung benachteiligt. Damit
konterkariert das Arbeitsförderungsrecht die partnerschaftliche
Elternzeit, die gerade durch eine Änderung des
Bundeserziehungsgeldgesetzes eingeführt wurde.
Berlin, den 15. Oktober 2001
Ansprechpartnerin:
Dr. Christine Fuchsloch
Vorsitzende der djb-Kommission "Familienlastenausgleich"
Tel. 030/4432700 (djb-Geschäftsstelle)