Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert in einem Policy Paper anlässlich des 75. Deutschen Juristentags eine Reform der juristischen Ausbildung mit Blick auf Gleichstellung und den Schutz vor jedweder Diskriminierung.
„Wer lebt den demokratischen Rechtsstaat, für den die Gleichberechtigung zur DNA gehört? Studium und Referendariat müssen dazu befähigen, Ungleichheit im und durch Recht zu erkennen. Diskriminierung geht da gar nicht – egal wo und gegen wen,“, fordert djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.
Die Daten zeigen es: Frauen werden in der juristischen Ausbildung schlechter bewertet als Männer; mündliche Prüfungen bergen erhebliche Diskriminierungsrisiken. Daher schlägt der djb vor, Prüferinnen und Prüfer zu schulen, Prüfungskommissionen divers zu besetzen sowie klare Bewertungsmaßstäbe und niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeiten einzuführen. Das sogenannte Vorgespräch muss abgeschafft werden. Zudem sind schriftliche Leistungen auch im Studium konsequent zu anonymisieren.
„Etwaige Diskriminierung in Prüfungen erschöpft sich nicht in diesen selbst, sondern wirkt über das gesamte Berufsleben bis hin zur Altersvorsorge fort. Staatsexamensnoten sind entscheidend für den Zugang zu Kanzleien, der Justiz, Ministerien oder zur Promotion. Wer in der Prüfung diskriminiert wird, verliert die gleichen Chancen auf dem Berufsmarkt.“, betont Rahel Sophie Meinhof, Vorsitzende des djb-Arbeitsstabs Ausbildung und Beruf.
Das Studium sollte spürbar reformiert werden. Die Lehre muss frei von Diskriminierung sein, in Materialien und Interaktion und bislang kaum behandelte Themen müssen aufgenommen werden, u.a. sexualisierte Gewalt, digitale Gewalt, reproduktive Selbstbestimmung und Opferschutzrechte. Auch beim Einsatz Künstlicher Intelligenz müssen diskriminierende Verzerrungen und der Gender Data Gap berücksichtigt werden. Was zu tun ist, wird auf dem 75. Deutschen Juristentag in Erfurt in der Abteilung „Juristische Ausbildung der Zukunft – Welche Reformen empfehlen sich?“ behandelt. Der djb bringt sich dort ein. Er fordert Bund, Länder, Fakultäten und Prüfungsämter auf, im Dialog mit Studierenden im Rahmen einer Reform auch Standards für Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Qualität zu schaffen.