Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner aktuellen Stellungnahme den Gesetzentwurf der Landesregierung Schleswig-Holstein zur Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses im Jurastudium. Die Reform erkennt erbrachte Studienleistungen mit einem berufsqualifizierenden Abschluss an und ermöglicht flexiblere Bildungswege. Aus Sicht des djb ist dies ein wichtiger Schritt für mehr Chancengleichheit und die bessere Vereinbarkeit von Studium, Erwerbsarbeit und Sorgeverantwortung.
„Der integrierte Bachelor macht juristische Ausbildung gerechter, weil er erbrachte Leistungen anerkennt und unterschiedliche Lebensrealitäten berücksichtigt“, erklärt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.
Bislang ist das Jurastudium in Schleswig-Holstein ausschließlich auf das Erste Staatsexamen ausgerichtet. Wer das Examen nicht besteht, verlässt die Hochschule ohne diesen berufsqualifizierenden Abschluss. Davon sind Frauen besonders betroffen. „Viele Frauen erleben strukturelle Hürden in der Ausbildung oder haben zusätzliche Belastungen durch die Vereinbarkeit von Studium und Care-Verantwortung“, sagt Dr. Eva-Maria Kellermann, Vorsitzende des djb-Landesverbands Schleswig-Holstein.
„Der integrierte Bachelor baut strukturelle Hürden ab und stärkt die soziale Durchlässigkeit des Jurastudiums. So werden auch neue Perspektiven für Studierende mit besonderen finanziellen Belastungen geschaffen“, ergänzt Rahel Sophie Meinhof, Vorsitzende des Arbeitsstabs Ausbildung und Beruf. Der integrierte Bachelor schafft mehr Sicherheit, erleichtert Studienunterbrechungen und eröffnet Möglichkeiten für eine besser entlohnte studienbegleitende Erwerbstätigkeit.
Mit dem Gesetzentwurf setzt Schleswig-Holstein ein wichtiges Signal für ein modernes und chancengerechtes Jurastudium. Der djb fordert, den integrierten Bachelor zügig einzuführen und damit strukturelle Benachteiligungen im Zugang zu juristischen Berufen weiter abzubauen.