Pressemitteilung: 26-29


Reformen im Familienrecht: ein Schritt in die richtige Richtung, aber weiter Reformbedarf

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Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seinen aktuellen Stellungnahmen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (KiMoG) sowie zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz wichtige Reformschritte im Familienrecht. Beide Vorhaben greifen zentrale Probleme auf: den Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt und die Anpassung des Familienrechts an heutige Lebensrealitäten. Aus Sicht des djb reichen die geplanten Änderungen jedoch noch nicht aus.

„Im Familienrecht müssen Schutzlücken geschlossen, Beweislasten sachgerecht verteilt und strukturelle Benachteiligungen beendet werden – die Sicherheit gewaltbetroffener Personen und das Kindeswohl sind immer zentral,” erklärt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.

Nicht sachgerecht ist die geplante automatische gemeinsame Sorge für nicht verheiratete Eltern, wenn die Mutter nicht ausdrücklich widerspricht, denn so werden Verantwortung und Konflikte einseitig auf Mütter verlagert. Auch beim Umgangsrecht werden klarere Regeln gebraucht, damit Gewalt nicht als gewöhnlicher Elternkonflikt behandelt wird und das Kindeswohl tatsächlich im Mittelpunkt steht.

Höchst problematisch ist zudem die Kodifizierung der BGH-Rechtsprechung, wonach die Fragen der Betreuung bei getrennten Eltern im Bereich Umgang und nicht im Bereich elterliche Sorge verortet wird. Das Umgangsverfahren darf es Gerichten nicht ermöglichen, ein Residenzmodell – sogar gegen den Willen der Eltern – umzudrehen.

Mit Sorge sieht der djb auch die im Entwurf zum Ausdruck gebrachte Stärkung der Rechte von Personen, die allein auf einer genetischen Verbindung mit dem Kind beruhen („leibliche Elternteile”). Würde ein Umgangsrecht des Kindes allein an die leibliche Abstammung geknüpft, könnten sich zukünftig nicht nur private, sondern sogar registrierte Samenspender, Eizellspenderinnen oder Leihmütter mit einem Umgangsbegehren des Kindes konfrontiert sehen. Dass private Samen- bzw. Keimzellspendende im Streitfall selbst ein Umgangsrecht durchsetzen können, dürfte in aller Regel nicht kindeswohldienlich sein. Die Familien und vor allem das Kind sind möglicherweise über Jahre immer wieder mit den damit verbundenen Strapazen eines gerichtlichen Umgangsverfahrens belastet.

„Eine konsistente Modernisierung des Kindschaftsrechts gelingt nur, wenn endlich auch das Abstammungsrecht den familiären Lebensrealitäten gerecht wird“, betont Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht des djb.

Der djb drängt im Zusammenhang mit dem KiMoG deshalb nachdrücklich darauf, endlich die Reform des Abstammungsrechts umzusetzen und originäre Herkunftsfamilien nicht weiter auf ein Adoptionsverfahren zu verweisen.