Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) sieht in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission wichtige Ansätze, warnt jedoch vor einer Rentenreform, die strukturelle Nachteile von Frauen fortschreibt.
„Reform tut not – aber eine zukunftsfeste Alterssicherung darf die Lasten nicht auf Frauen abschieben. Viele können sich durch die eigene Teilzeit-, Sorge- und Pflegearbeit selbst kaum vorsorgen. Dann genügt der Fokus auf private Sicherung so nicht“, erklärt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.
Positiv bewertet der djb, dass die Kommission geringfügige Beschäftigung ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen will. Minijobs sind für viele Frauen keine Brücke in gute Beschäftigung, sondern ein Risiko der Altersarmut. Auch die Erwerbstätigenversicherung und ein besseres Monitoring der Alterssicherung weisen in die richtige Richtung. Entscheidend ist, Regelungsfolgen konsequent auch für Gleichstellung zu prüfen. Das Monitoring sollte daher die Auswirkungen rentenpolitischer Maßnahmen auf Frauen, Sorgearbeit, Teilzeit und den Gender Pension Gap sichtbar machen.
Kritisch bewertet der djb, dass betriebliche und private Altersvorsorge in den Empfehlungen so zentral werden. Zusätzliche Vorsorge darf nicht zur stillen Voraussetzung für eine gute Alterssicherung werden. Denn betriebliche Vorsorge ist gerade dort schwächer verbreitet, wo viele Frauen arbeiten: in kleineren Betrieben, in Dienstleistungsbranchen, bei niedrigen Einkommen und unterbrochenen Erwerbsbiografien.
„Wird zusätzliche Vorsorge unverzichtbar für eine auskömmliche Alterssicherung, profitieren vor allem Menschen mit stabilen Erwerbsbiografien und höheren Einkommen. Bestehende Geschlechterungleichheiten im Alter werden sich dadurch verfestigen“, so Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission für soziale Sicherung, Familienlastenausgleich.
Ein Rentensystem, das hohe Finanzkompetenz, dauerhafte Sparfähigkeit und individuelle Anlageentscheidungen voraussetzt, verschiebt Verantwortung auf Einzelne und kann bestehende Ungleichheiten verstärken.
Der djb fordert den Gesetzgeber auf, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission konsequent an Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz auszurichten. Geschlechtergerechte Alterssicherung braucht eine starke gesetzliche Rente, die Sorgearbeit und unterschiedliche Erwerbsbiografien berücksichtigt. Reformen dürfen den Gender Pension Gap nicht verfestigen, sondern müssen ihn abbauen.