Pressemitteilung: 26-16


Versorgungslücken bei Schwangerschaftsabbrüchen schließen – djb fordert konsequentes politisches Handeln

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat zum Versorgungsauftrag bei Schwangerschaftsabbrüchen an der öffentlichen Anhörung am 15. April 2026 im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages teilgenommen und eine Stellungnahme vorgelegt. Auch nach der Anhörung bleibt festzuhalten: Der gesetzliche Versorgungsauftrag wird nicht erfüllt. Insbesondere kommen die Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung nicht ausreichend nach. Der djb fordert daher konsequentes politisches Handeln.

„Die Versorgung von Menschen in Not sollte eigentlich selbstverständlich sein – wenn eine Schwangerschaft abgebrochen werden soll, muss dies aus grund- und menschenrechtlichen Gründen gesichert werden“, sagt Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb.

Für Ärzt*innen ist das Angebot von Schwangerschaftsabbrüchen mit erheblichen Hürden verbunden: Wegen der grundsätzlichen Strafbarkeit und Rechtswidrigkeit bestehen hohe Zulassungshürden, gesonderte Verwaltungserfordernisse bei der Verfahrensteilnahme, Vorfinanzierungskosten, aufwendige Medikamentenbeschaffung, es kommt zu Gehsteigbelästigung und Stigmatisierung. Gleichzeitig hängt der Zugang für Betroffene stark von der regionalen Versorgungslage ab. Krankenhausfusionen und die Praxis konfessioneller Träger verschärfen die Situation zusätzlich und führen dazu, dass selbst medizinisch notwendige Eingriffe zunehmend schwer erreichbar sind. Ein kollektives Weigerungsrecht von Krankenhäusern besteht jedoch nicht; der gesetzliche Versorgungsauftrag darf nicht unterlaufen werden.

„Solange der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen faktisch von institutionellen Entscheidungen oder vom Wohnort abhängt, wird reproduktive Gerechtigkeit in Deutschland verfehlt. Das hat nichts mit Versorgung oder Prävention zu tun“, betont Prof. Dr. Liane Wörner, Vorsitzende der Kommission Reproduktive Gerechtigkeit im djb. Schwangerschaftsabbrüche können nicht über strafrechtliche Mittel verhindert werden. Es braucht eine Regelung als Gesundheitsleistung, die verlässliche Versorgungs- und Präventionsangebote gewährleistet.

Es fehlt an einem „umfassenden Konzept“ im Sinne einer landesweiten infrastrukturellen Planung. Eine solche Planung ist verfassungsrechtlich geboten, wird bislang jedoch nicht umgesetzt. Der djb fordert daher die Bundesregierung auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen. Die Länder müssen endlich ihrem gesetzlichen Versorgungsauftrag nachkommen und eine flächendeckende und sichere Versorgung sicherstellen.