Pressemitteilung: 26-11


Für digitale Menschenrechte in New York

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) veröffentlicht anlässlich der 70. Sitzung der UN-Frauenrechtskommission (Commission on the Status of Women, CSW) ein Policy Paper zu digitaler Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Es zeigt auf, was im Strafrecht und Zivilrecht getan werden muss und wie der Zugang zu Recht für Betroffene wirksam werden kann.

„Digitale Gewalt ist heute erschreckender Alltag – und eine Kernfrage der Gleichstellung, wo es gezielt Mädchen und Frauen trifft. Die Regeln, die wir haben, schützen derzeit oft nicht. Der Rechtsstaat muss künftig auch online effektiven Schutz und tatsächlichen Zugang zu Recht garantieren“, sagt Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb.

Digitale Gewalt ist bildbasierte sexualisierte Gewalt, sexuelle Deepfakes, Cyberstalking, Hate Speech, Doxing oder der koordinierte Angriff in misogynen Online-Milieus („Manosphäre“). Es handelt sich regelmäßig um geschlechtsspezifische Gewalt mit gravierenden Folgen, psychisch, sozial und beruflich. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 18.224 weibliche Opfer registriert, eine Zunahme um +110,6 % in fünf Jahren, doch werden bislang weniger als fünf Prozent der Taten angezeigt und Zivilverfahren stoßen auf Hürden.

„Gerade auf internationaler Ebene sind digitale Räume weiterhin nicht nur Schauplatz geschlechtsspezifischer Gewalt, sondern erschreckend rechtsfreie Räume. Darin, dass das nicht so bleiben kann, waren sich in New York alle einig“, betont Verena Haisch, Vizepräsidentin des djb. Sie vertrat den djb beim Side Event des djb, von UN Women Deutschland und dem BMBFSFJ in New York. Die Veranstaltung in der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der UN widmete sich dem Thema „Access to justice in cases of digital violence. Countering the manosphere”.

Der djb hat dazu konkrete Vorschläge gemacht. Zur konsequenten Umsetzung der Istanbul-Konvention und der EU-Gewaltschutzrichtlinie gehört ein ganzheitliches Konzept aus Prävention, Schutzmaßnahmen und effektiver Rechtsverfolgung sowie eine regelmäßige, systematische und intersektional aufgeschlüsselte Datenerhebung. Die Sitzung in New York hat deutlich gezeigt, was hier zu tun ist.

„Wer digitale Gewalt wirksam bekämpfen will, muss Standards aus Istanbul-Konvention, DSA und der EU-Gewaltschutzrichtlinie von 2024 zusammen denken. Es geht um wirklich durchsetzbare Rechte und funktionierende Strukturen“, sagt Valentina Chiofalo, Vorsitzende der Kommission Europa- und Völkerrecht im djb.