Pressemitteilung: 26-02


djb begrüßt geplante Verbesserung von psychosozialer Prozessbegleitung und Nebenklage im Strafverfahren

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten die geplanten Änderungen der Nebenklage und der psychosozialen Prozessbegleitung. Der Entwurf setzt langjährige Forderungen des djb um und ist ein wesentlicher Schritt zur Stärkung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren.

„Die Nebenklage ist für Verletzte im Strafverfahren wichtig, weil sie nur so aktiv Einfluss auf den Verfahrensverlauf nehmen können – und sich so aus der Opferrolle befreien können. Es ist so richtig wie gerecht, dies gerade auch in Fällen häuslicher Gewalt zu ermöglichen“, erklärt Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb.

Der Gesetzentwurf will den Katalog zur Beiordnung der Nebenklagevertretung und der psychosozialen Prozessbegleitung auf Fälle häuslicher Gewalt erweitern. Das entspricht den europa- und völkerrechtlichen Vorgaben. Es ist daher notwendig und auch zu begrüßen. Demgegenüber gibt es keine überzeugenden Gründe, die Beiordnung auf Fälle „gravierender“ häuslicher Gewalt zu beschränken, indem „erhebliche” körperliche oder seelische Folgen gefordert werden und nachzuweisen sind. „Häusliche Gewalt ist regelmäßig von einem schweren Vertrauensbruch geprägt – da darf nicht nach strafprozessualen Erheblichkeitsschwellen hierarchisiert werden“, sagt Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der Strafrechtskommission im djb.

Weitere Formen geschlechtsbezogener Gewalt – wie digitale Gewalt – berücksichtigt der Gesetzentwurf bei einer Bestellung eines rechtsanwaltlichen Beistands und einer psychosozialen Prozessbegleitung nicht. Auch fehlt eine Nebenklagebefugnis in Fällen bildbasierter sexualisierter Gewalt nach § 201a StGB, obwohl diese digitale Gewalt häufig geschlechtsbezogen ist und massiv in die Intim- und Persönlichkeitssphäre der Betroffenen eingreift.

Betroffenenrechte im Strafverfahren lassen sich auch nur gewährleisten, wenn die Nebenklage im Ermittlungsverfahren finanziell angemessen – und damit besser als derzeit – ausgestattet wird. Auch die psychosoziale Prozessbegleitung muss strukturell und qualitativ abgesichert und flächendeckend verfügbar sein. Bund und Länder sind gefordert, dieses Instrument dauerhaft zu stärken, um Frauen und auch Kinder im Strafverfahren wirksam vor sekundärer Viktimisierung zu schützen. Für die Gerichte müssen endlich regelmäßige qualitätsgesicherte Fortbildungen erfolgen, um die psychosoziale Prozessbegleitung als unterstützender Bestandteil des Prozesses abzusichern.