Prof. Dr. Isabell Hensel und Prof. Dr. Heide Pfarr, Vertreterinnen des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), legen ein Sondervotum zum Abschlussbericht der Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL)“ vor. Es zeigt, dass die Kommissionsmehrheit Entgeltgleichheit und Transparenz abbauen möchte. Das ist mit europäischem Recht unvereinbar – und verstößt sogar gegen die deutsche Verfassung.
„Gleichstellung in Unternehmen ist keine bürokratische Last, sondern ein Grundrecht. Wenn das verhindert wird, hält sich Deutschland weder an europäisches Recht noch nimmt es das Gleichstellungsgebot der Verfassung ernst. Das lässt sich besser machen“, sagt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.
Die Entgelttransparenzrichtlinie setzt auf regulierte Selbstregulierung: Unternehmen tragen Verantwortung für ihre Entgeltsysteme, aber unter klaren gesetzlichen Vorgaben, mit Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen und mit staatlicher Unterstützung. Doch diese notwendige Regulierung wird von der Kommissionsmehrheit als bürokratischer Aufwand abgetan. Anstatt wirksame Lösungen gegen übermäßige Bürokratie zu entwickeln, schlägt sie vor, Berichtspflichten, gemeinsame Entgeltbewertungen und Mitbestimmungsrechte massiv zu schwächen. Damit würde die Richtlinie faktisch ausgehöhlt und ihr Schutzgehalt entleert.
Das Sondervotum warnt, dass solche Vorschläge gegen den Wortlaut der ETLR, gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und gegen die deutsche Verfassung verstoßen. Eine selektive oder verwässerte Umsetzung schafft keine Entlastung, sondern Rechtsunsicherheit und Haftungsrisiken – für Staat, Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen.
„In der Kommission wurden die Interessen benachteiligter Arbeitnehmer*innen nahezu ausschließlich durch uns und Mitglieder des DGB vertreten – sie blieben in den Mehrheitsentscheidungen unberücksichtigt. Das ist ein fataler Rückschlag für die Gleichstellung der Geschlechter“ betonen die Autorinnen des Sondervotums, Prof. Dr. Isabell Hensel und Prof. Dr. Heide Pfarr.
Der Schutz vor Entgeltdiskriminierung ist eine verbindliche Verpflichtung aus dem Unionsrecht – und Voraussetzung für echte Gleichstellung im Erwerbsleben. Gerade jetzt ist Deutschland in Europa gefragt, um sicherzustellen, dass Rechtsstaatlichkeit und Gleichstellung nicht verhandelbar sind, sondern umgesetzt werden.