Pressemitteilung: 25-34


Verabreichung von Betäubungsmitteln wie K.-o.-Mitteln und sexualisierte Gewalt – djb fordert: Schutzlücken schließen und Betroffene schützen

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat ein umfassendes Policy Paper zum strafrechtlichen Umgang mit der Verabreichung von bewusstseinsverändernden Mitteln, wie beispielsweise K.-o.-Mitteln, im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen veröffentlicht. Den Betroffenen werden die Mittel in der Regel heimlich verabreicht, sie werden dadurch enthemmt oder betäubt, was sexuelle Übergriffe erleichtert oder ermöglicht. Die Gefahr der Verabreichung solcher Mittel wird oft im öffentlichen Raum, etwa in Bars und Diskotheken, verortet. Betroffen sind ganz überwiegend Frauen und Mädchen. Zudem haben der Missbrauch von Gisèle Pelicot unter dem Einsatz solcher Mittel sowie die 2024 von Strg_F veröffentlichte Recherche gezeigt, dass die Tatpersonen bei dieser Art von Übergriffen teils auch systematisch vorgehen und Betroffene mehrfach sexualisierter Gewalt ausgeliefert sind.

In seinem Policy Paper zeigt der djb auf, wie solche Taten strafrechtlich eingeordnet werden und wo diesbezüglich noch Regelungslücken bestehen. Der djb weist dabei auf ein Phänomen erschreckenden Ausmaßes hin: Die Verabreichung von K.-o.-Mitteln, um sexualisierte Gewalt zu ermöglichen. Die Präsidentin des djb, Ursula Matthiesen-Kreuder, betont: „Der Fall Gisèle Pelicot und auch die aus Deutschland bekannt gewordenen Fälle zeigen, dass den dadurch verübten schwerwiegenden Rechtsverletzungen durch angemessene strafrechtliche Sanktionierung Rechnung zu tragen ist.“

Die Verabreichung solcher Mittel zieht erhebliche Hindernisse für die Strafverfolgung nach sich. Die Substanzen sind häufig nur kurze Zeit nachweisbar, Betroffene leiden oft unter Gedächtnisverlust. Die Vorsitzende der Strafrechtskommission, Dilken Çelebi, LL.M., erläutert: „Neben einer gesichert finanzierten und einheitlichen vertraulichen Spurensicherung braucht es auch eine Sensibilisierung für das Phänomen, damit Polizei und Staatsanwaltschaft bei entsprechendem Verdacht schnellstmöglich toxikologische Untersuchungen einleiten.“ Diese und weitere Forderungen werden im Policy Paper umfassend erörtert.