Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in einer aktuellen Stellungnahme die Entscheidung des Freistaats Sachsen, die Sonderregelung zur geschlechtergerechten Sprache in Gesetzestexten abzuschaffen. Die Maßnahme, die das Justizministerium als „Bürokratieabbau“ darstellt, führt faktisch zur Rücknahme eines wichtigen Instruments zur sprachlichen Gleichstellung.
„Die Abschaffung dieser Sonderregelung ist ein Rückschritt und sendet ein fatales Signal für die Gleichstellungspolitik des Landes. Schade, wir waren in Sachsen schon einmal weiter“, sagt Susanne Köhler, Vorsitzende des djb-Landesverbands Sachsen.
Die bisher geltende Verwaltungsvorschrift (VwV Normerlass) verpflichtete die Rechtssetzung in Sachsen dazu, die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck zu bringen. Diese Regelung wird nun ersatzlos gestrichen. Zwar verweist die Neufassung der Vorschrift auf das Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Bundes, das einen weiten Gestaltungsspielraum bietet – eine verbindliche Vorgabe für geschlechtergerechte Formulierungen entfällt jedoch.
Der djb weist darauf hin, dass die sprachliche Gleichstellung von Frauen und Männern nicht nur ein Symbol, sondern ein verfassungsrechtlich verankerter Grundsatz ist. Die sächsische Verfassung selbst verpflichtet das Land in Artikel 8 zur Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter.
Die Begründung der Landesregierung, die Regelung sei mit einem „enormen bürokratischen Mehraufwand“ verbunden und habe zu einem „Normenstau“ geführt, ist nicht nachvollziehbar. Die Anpassung von Gesetzestexten an eine geschlechtergerechte Sprache stellt keinen erheblichen Aufwand dar, sondern ist eine Selbstverständlichkeit in einer modernen und diskriminierungsfreien Rechtsordnung.
„Immer wieder haben Studien deutlich gemacht, dass ein Mitgemeint eben nicht ein Mitgedacht ist und mit dem generischen Maskulinum nur vorhandene Stereotypen bestätigt werden“, betont Dr. Stefanie Killinger, Vorsitzende der djb-Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung.
Der djb fordert die sächsische Landesregierung auf, ihre Entscheidung zu überdenken und sich klar zur sprachlichen Gleichstellung als Bestandteil der verfassungsrechtlichen Gleichberechtigung zu bekennen.