Pressemitteilung: 24-83


Vorläufige Haushaltsführung darf frauen- und geschlechtspolitische Projekte nicht gefährden

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) warnt eindringlich davor, frauen- und geschlechtspolitischen Projekten durch die vorläufige Haushaltsführung die notwendige Finanzierung zu entziehen. Anlass ist ein Brandbrief von DaMigra, dem Dachverband der Migrantinnenorganisationen, der auf die existenzielle Bedrohung des Dachverbandes und seiner Standorte durch den drohenden Verlust der Bundesförderung hinweist. „Die Bundesregierung muss auch unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung dem Verfassungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG gerecht werden; dazu gehört es, die Förderung von gleichstellungspolitisch zentralen Einrichtungen wie DaMigra fortzuführen,“ betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Die nächsten Bundestagswahlen sind voraussichtlich am 23. Februar 2025. Bis der Haushalt 2025 vom neuen Bundestag beschlossen wird, könnte die vorläufige Haushaltsführung nach Art. 111 GG noch Monate andauern. Diese unbefristete Unsicherheit bedroht wichtige Projekte und gefährdet gesellschaftlichen Fortschritt. „Die vorläufige Haushaltsführung lässt der Bundesregierung einen gewissen Gestaltungsspielraum, den sie im Lichte des Verfassungsauftrags zur Förderung der Gleichstellung nutzen muss,“ erklärt Dr. Stefanie Killinger, Vorsitzende der djb-Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung.

Einrichtungen wie DaMigra leisten unverzichtbare Arbeit für migrierte und geflüchtete Frauen. Der Verlust solcher Angebote hätte langfristig nicht nur soziale, sondern auch wirtschaftliche Konsequenzen für die gesamte Gesellschaft. Die Stärkung von Frauenrechten darf nicht dem Haushaltsdruck zum Opfer fallen. Demokratie lebt von Gleichberechtigung und Teilhabe – und sie braucht mehr davon, nicht weniger.

Der djb hat seine Wahlforderungen für Bundestagswahl bereits veröffentlicht. Diese beinhalten den umfassenden Schutz vor Gewalt, die rechtliche Sicherung der reproduktiven Selbstbestimmung und entschiedene Maßnahmen zur ökonomischen Gleichberechtigung. Auch Reformen im Aufenthaltsrecht, um Frauen unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status Schutz vor häuslicher Gewalt zu bieten, und die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gehören dazu.