Pressemitteilung: 24-70


djb fordert diskriminierungsfreies Abstammungsrecht

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat als Teil des „Leitplankenbündnisses“ zusammen mit der Initiative Nodoption, der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Jurist*innen (BASJ), dem LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt, der Deutschen Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e.V. (dgti), der TIN-Rechtshilfe, Intergeschlechtliche Menschen e.V. sowie dem Bundesverband Trans* (BVT*) eine Kurzeinschätzung zum Gesetzesentwurf für die Reform des Abstammungsrechts veröffentlicht.

Der aktuelle Entwurf bringt notwendige Verbesserungen für queere Familien, insbesondere durch den Abbau geschlechtsbezogener Diskriminierung bei der Zuordnung des zweiten Elternteils. Der djb begrüßt diese geplante Reform insoweit ausdrücklich. „Es ist höchste Zeit, dass insbesondere Zwei-Mütter-Familien endlich rechtlich gleichgestellt werden und die Diskriminierungen im Abstammungsrecht gegenüber queeren Personen insgesamt der Vergangenheit angehören,“ betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Gleichzeitig kritisiert das Bündnis die Stärkung der genetischen Abstammung bei der Eltern-Kind-Zuordnung. Eine genetische Verbindung bedeutet nicht automatisch eine für das Kind wichtige Versorgungsverbindung. Das Abstammungsrecht muss gelebte Familienverhältnisse abbilden, nicht die genetische Abstammung in den Vordergrund stellen. Problematisch ist auch die beabsichtigte Gleichsetzung von leiblichen Vätern und Samenspendern. Der djb weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Gesetzentwurf auch insoweit inkonsistent ist, als dass nur die genetische Abstammung qua Samenzelle relevant sein soll. Die Eizelle gilt demgegenüber als unbedeutend – eine Ungleichbehandlung, der jede Begründbarkeit fehlt. Besondere Bedenken äußert der djb auch gegenüber der geplanten Einführung der Kategorie „biologisches Geschlecht“ im Abstammungsrecht. Dies widerspricht nicht nur dem kürzlich verabschiedeten Selbstbestimmungsgesetz, sondern vor allem der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Dritten Option.

„Das Abstammungsrecht muss die Realität vielfältiger Familienformen widerspiegeln und soziale Elternschaften, die das Kindeswohl unmittelbar betreffen, konsequent stärken,“ erklärt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht.