Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt den heutigen Beschluss des Bundesrates, das Bundesverfassungsgericht durch ein zusätzliches Zustimmungserfordernis des Bundesrates zu Änderungen des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht zu stärken. Der Beschluss geht auf eine Initiative der Regierungen der Länder Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zurück.
„Eine starke und unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit ist entscheidend, um die Gleichstellung der Geschlechter zu garantieren. Dass der Bundesrat die Hürden für politische Einflussnahme auf das Bundesverfassungsgericht mit dem Zustimmungserfordernis höher legen will, unterstützen wir ausdrücklich,“ erklärt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.
Der djb betont, dass dieser Beschluss ein bedeutsames Zeichen für die Sicherung der Gewaltenteilung und der demokratischen Grundwerte ist. Eine geschlechtergerechte Gesellschaft benötigt stabile Institutionen, die vor willkürlichen Eingriffen geschützt sind.
Dr. Stefanie Killinger, Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung des djb, ergänzt: „Der Beschluss des Bundesrates zeigt eindrücklich, dass es unseren demokratischen Institutionen ernst ist mit dem Schutz der Verfassungsgerichtsbarkeit. Es ist zu bedauern, dass Bayern mit seinem kurzfristigen Ausstieg aus der Initiative hinter den länderübergreifenden Konsens ein Fragezeichen gesetzt hat.“
Der djb wird den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens eng begleiten und sich weiterhin für den Schutz der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts sowie für die Geschlechtergerechtigkeit stark machen.