Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Einigung über die Reform des Straßenverkehrsgesetzes im Vermittlungsausschuss am 12.06.2024 und fordert Bundestag und Bundesrat auf, der Novelle nunmehr zuzustimmen. Der djb hatte zuvor dazu aufgerufen, geschlechtergerechte Aspekte in der Verkehrsplanung stärker zu berücksichtigen.
Eine klimagerechte und geschlechtergerechte Verkehrsplanung ist unerlässlich für die Zukunft der Städte. „Die Kommunen müssen endlich die Möglichkeit bekommen, das besondere Mobilitätsverhalten von Menschen mit Care-Aufgaben – das sind überwiegend Frauen –, bei der Verkehrsplanung zu berücksichtigen“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.
Der djb hat im Februar 2024 ein ausführliches Policy Paper veröffentlicht, das konkrete Forderungen und Vorschläge enthält, wie Straßenverkehrsrecht und auch das Straßenrecht der Länder geschlechtergerecht gestaltet werden können.
Die umweltfreundliche Fortbewegung zu Fuß, mit dem Rad oder dem öffentlichen Nahverkehr ist typisch ist für Menschen mit Care-Aufgaben und muss gefördert und nicht zugunsten von immer mehr Autoverkehr behindert werden. „Eine geschlechtergerechte kommunale Verkehrsplanung integriert die physische und soziale Eignung des Verkehrs zwischen Wohnort, Hausarbeitsort und Alltagseinkaufsmöglichkeiten“, erklärt Dr. Stefanie Killinger, Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht und Gleichstellung des djb.
Die Einigung des Vermittlungsausschusses bietet Bundestag und Bundesrat die Gelegenheit, den überholten Vorrang der Leichtigkeit des Straßenverkehrs vor anderen Belangen wie Umwelt- und Gesundheitsschutz aufzugeben und die Weichen für eine gerechtere und nachhaltigere Zukunft zu stellen.