Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) bedauert, dass das Ergebnis der Bundesrichter*innenwahl 2024 nicht die angestrebte Parität aufweist. Der djb setzt sich im Rahmen der Initiative Frauen in die Roten Roben seit Jahren für eine erhöhte Präsenz von Richterinnen an den obersten Bundesgerichten ein.
„Der positive Trend der letzten beiden Jahre hin zu Parität setzt sich mit Ergebnis der Bundesrichter*innenwahl 2024 leider nicht fort. Dies zeigt, es zeigt, wie wichtig unsere Arbeit im djb und insbesondere der Initiative Frauen in die Roten Roben ist“, kommentiert djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder die Wahl von drei Bundesrichterinnen und fünf Bundesrichtern durch den Richterwahlausschuss am 21. März 2024.
Erfreulich ist zwar, dass die Wahl für den Bundesgerichtshof mit drei Richterinnen und drei Richtern paritätisch ausfiel, obwohl Frauen auf der Vorschlagsliste – erneut – deutlich unterrepräsentiert waren. Allerdings zementiert die Wahl von zwei Richtern für die beiden beim Bundesverwaltungsgericht zu besetzenden Positionen den Frauenanteil von weniger als 40 Prozent an diesem Gericht. Das verdeutlicht, dass selbst hochqualifizierte Kandidatinnen auf der Vorschlagsliste im Jahr 2024 immer noch nicht selbstverständlich gleichberechtigt berücksichtigt wurden.
Der djb fordert den Bundesrichterwahlausschuss, dessen Mitglieder vorschlagsberechtigt sind, erneut dazu auf, Frauen und Männer paritätisch zu berücksichtigen. Es ist rechtzeitig vor den nächsten Bundesrichter*innenwahlen sicherzustellen, dass bei zukünftigen Wahlvorschlägen und der Wahl selbst der Männerüberschuss deutlich reduziert wird.