Pressemitteilung: 23-18


Paritätische Besetzung des Bundesverfassungsgerichts gesichert

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Wahl von Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts Dr. Miriam Meßling zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts durch den Bundesrat am 31. März 2023. "Es ist erfreulich, dass die Zeit der Parität am Bundesverfassungsgericht nicht schon nach weniger als drei Jahren wieder Geschichte ist", erklärt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Mit Dr. Meßling wechselt nicht nur erneut eine hochqualifizierte Juristin mit langjähriger richterlicher Erfahrung an das Bundesverfassungsgericht. Seit dem Ausscheiden von Dr. h.c. Renate Jaeger im Jahr 2004 wird mit Dr. Meßling auch erstmals wieder eine Richterin vom Bundessozialgericht im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts vertreten sein.

Mit der Wahl von Dr. Meßling bleibt es zudem bei der auch vom djb geforderten paritätischen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts. "Nun wird es Ende des Jahres 2023 an CDU/CSU sein, auch bei den Nachfolgeentscheidungen für Dr. Sibylle Kessal-Wulf und Peter Müller im Zweiten Senat die Parität am Bundesverfassungsgericht zu wahren", mahnt Wersig.

Der djb engagiert sich seit Jahren im Rahmen der Initiative „Frauen in die Roten Roben“ für mehr Richterinnen an den obersten Bundesgerichten.