Pressemitteilung: 20-31


Endlich halbe-halbe: djb fordert faire Berücksichtigung von Frauen bei den Bundesrichterwahlen am 2. Juli 2020

Pressemitteilung vom

Mit dem heute im Hinblick auf die Bundesrichterwahlen am 2. Juli 2020 an die 32 Mitglieder des Bundesrichterwahlausschusses übersandten offenen Brief weist der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) im Rahmen der Initiative „Frauen in die Roten Roben“ auf die nach wie vor bestehende Benachteiligung von Frauen bei der Wahl zu den obersten Bundesgerichten hin.

„Es gibt sie leider immer noch, die gläserne Decke für hochqualifizierte Frauen“, betont Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, heute bei der Vorstellung des von ihr und zahlreichen Unterstützerinnen und Unterstützern in hohen Positionen in der Justiz, der Verwaltung, der Wissenschaft und anderen öffentlichen und kirchlichen Institutionen unterzeichneten offenen Briefs. „Das zeigen die vom djb für die letzten Jahre ermittelten Zahlen ganz deutlich. Und dass auf der Vorschlagsliste zur Bundesrichterwahl am 2. Juli 2020 zwanzig Männer und nur sechs Frauen stehen, bestätigt die Fortschreibung dieser Problematik.“ Wersig fordert die faire Berücksichtigung der hervorragend qualifizierten Frauen auf der Vorschlagsliste bei der anstehenden Wahl.

„Den Bundesgerichten fällt in ihrer gesamtstaatlichen Rechtsprechung eine wichtige, demokratiesichernde Aufgabe zu. Ihre Bewältigung kann nur gelingen, wenn Frauen und Männer sie gleichberechtigt wahrnehmen“, so Wersig. „Die Mitglieder des Richterwahlausschusses können bei den anstehenden Bundesrichterwahlen die Weichen dafür stellen, indem sie mindestens 50 Prozent der freien Stellen mit hervorragend qualifizierten Frauen besetzen.“

Bundesrichterinnen und Bundesrichter werden von einem Wahlausschuss gewählt, der sich aus den 16 Ministerinnen und Ministern der jeweils zuständigen Landesministerien und 16 Abgeordneten des Deutschen Bundestages zusammensetzt (vgl. §§ 2 – 4 des Richterwahlgesetzes). Nur die Mitglieder des Richterwahlausschusses und die zuständige Bundesministerin bzw. der zuständige Bundesminister können Personen zur Wahl vorschlagen (§ 10 Richterwahlgesetz).

Seit 10 Jahren fordert der djb mit der Initiative „Frauen in die roten Roben“ die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in den höchsten Ebenen der Justiz. Im Projekt wird über Karrierewege informiert, die Entwicklung analysiert und in Hintergrundgesprächen darauf hingewirkt, mindestens zur Hälfte Frauen für die Bundesrichterwahlen aufzustellen und dann auch zu wählen. 2020 geht der Verband erstmalig den Schritt, sich mit einem offenen Brief an die Mitglieder des Bundesrichterwahlausschusses zu wenden.