Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird heute der Referentenentwurf zur Grundrente diskutiert. Mit dem Gesetzesvorhaben soll die Rente von Personen mit geringen Rentenanwartschaften und langen Versicherungsverläufen durch einen Zuschlag an Entgeltpunkten aufgestockt werden. Dabei, so der Gesetzentwurf, soll insbesondere auch den Biographien von Frauen Rechnung getragen werden.
„Aufgrund der extrem kurzen Frist für eine Stellungnahme war eine fachlich fundierte Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf kaum möglich. Bereits ohne vertiefte Prüfung wird jedoch deutlich, dass den gleichstellungsrelevanten Belangen von Frauen mit dem Entwurf nicht ausreichend Rechnung getragen wird.“, so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig.
In seiner Stellungnahme kritisiert der djb insbesondere, dass Zeiten geringfügiger Beschäftigung, sogenannte Minijobs, die in der Mehrzahl von (verheirateten) Frauen ausgeübt werden, nicht zu den anwartschaftsbegründenden Zeiten zählen. Begründet wird diese Entscheidung im Entwurf explizit damit, dass Minijobs lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hätten. „Deutschland weigert sich seit Jahren den Empfehlungen der Europäischen Union nachzukommen und Fehlanreize im Steuer- und Sozialrecht abzubauen, die Frauen in geringfügiger Beschäftigung halten und die eigenständige Existenzsicherung behindern. Gleichzeitig sollen die Folgen der Fehlanreize Frauen bei der Grundrente zum Verhängnis werden.“, kritisiert Wersig.
Dennoch sollen Frauen dem Referentenentwurf zufolge in besonderem Maße von der Grundrente und den parallel dazu eingeführten Freibetragsleistungen im Sozialhilferecht profitieren. Im Einführungsjahr sollen Frauen sogar 70 Prozent der Menschen sein, die von der Grundrente profitieren. Wie diese Einschätzung zustande kommt, bleibt allerdings – trotz der Verpflichtung zu einer differenzierten gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenschätzung – offen. In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme setzt sich der djb für eine transparente Darstellung der Datenbasis für die genannten Zahlen und eine geschlechterdifferenzierte Einschätzung der Auswirkungen aller Anspruchsvoraussetzungen der Grundrente ein.
Ausführliche Stellungnahme vom 22.1.2020:
https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/st20-02/