Pressemitteilung: 18-21


Juristinnenbund begrüßt Maßnahmen der Bundesfrauenministerin zum Schutz von Frauen vor Gewalt

Pressemitteilung vom

"Es ist erfreulich, dass Franziska Giffey den wirksamen Schutz von Frauen vor Gewalt zu einem zentralen Ziel ihrer Politik erklärt hat. Deutschland tut bisher viel zu wenig, um geschlechtsspezifische Gewalt wirksam zu bekämpfen und Betroffene zu unterstützen. Es handelt sich um längst überfällige, allerdings bloß erste Schritte", kommentierte Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), die Ankündigung der Bundesfrauenministerin, ein Investitions-, Innovations- und Sanierungsprogramm zum Schutz von Frauen vor Gewalt ins Leben zu rufen.

Trotz einiger existierender Regelungen und Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt besteht in Deutschland noch erheblicher Handlungsbedarf um sicherzustellen, dass alle Frauen sicher und frei von Gewalt leben können. Bereits anlässlich des Inkrafttretens des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) am 1. Februar 2018 hat der djb in seiner Stellungnahme auf die bestehenden Umsetzungsdefizite hingewiesen sowie zentrale Handlungsverpflichtungen aufgezeigt.

Dazu zählt auch die Schaffung eines flächendeckenden, umfassenden und allgemein zugänglichen Unterstützungssystems für gewaltbetroffene Frauen. Davon ist die Bundesrepublik bislang weit entfernt: Es fehlen tausende Plätze in Frauenschutzhäusern und Frauen mit Behinderungen haben kaum Zugang zu diesen. Auch Unterstützungsdienste, wie insbesondere Fachberatungsstellen, stehen vielen Betroffenen weder wohnortnah noch mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet zur Verfügung.

Letzteres betrifft eine weitere zentrale Forderung des djb: die verlässliche Finanzierung von Schutzunterkünften und Unterstützungsdiensten. Diese ist eine notwendige Voraussetzung für einen effektiven Zugang zu den Schutzmaßnahmen. Gewaltschutz und Unterstützung gewaltbetroffener Frauen sind staatliche Pflichtaufgaben. Ihre angemessene und insbesondere bedarfsdeckende Finanzierung muss durch bundeseinheitliche klare und konsistente Regelungen sowie die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel garantiert werden.

Der djb begrüßt daher die angekündigten Maßnahmen der Bundesfrauenministerin, weist allerdings darauf hin, dass auch darüber hinaus weiterhin großer Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention besteht. Die Konvention enthält zahlreiche weitere Vorgaben zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, die auch das Umgangsrecht, den Opfer(zeug*innen)schutz, das Strafrecht, das Aufenthaltsrecht, die Fortbildung von Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei zur Verhinderung von sekundärer Viktimisierung und den wirksamen Rechtszugang betreffen. „Ein erster Anfang ist gemacht, aber es bleibt noch viel zu tun“, konstatiert djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.