Pressemitteilung: 17-10


Frauen in die Parlamente und Regierungen!

Pressemitteilung vom

2017 gilt als „Superwahljahr“. Gewählt wird im März im Saarland, im Mai in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Im September ist Bundestagswahl. „Wenn mehr als die Hälfte der Bevölkerung aus Frauen besteht, kann es nicht gleichgültig sein, wie viele Frauen am Ende in den Parlamenten zu finden sind. Vielmehr sollten Parlamente in Bund und Ländern endlich zu gleichen Teilen aus Frauen und Männern zusammengesetzt sein“, fordert Ramona Pisal, die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb).

Der von den Vereinten Nationen zur Verwirklichung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW 1979) eingerichtete Ausschuss forderte schon vor längerer Zeit von der Bundesrepublik Deutschland, „die Entwicklungen in Bezug auf die Teilhabe von Frauen in Führungspositionen unter dem Gesichtspunkt der weiteren Förderung dieser Teilhabe durch gesetzgeberische und politische Initiativen zu beobachten und sicherzustellen, dass der Frauenanteil in politischen und öffentlichen Gremien die ganze Vielfalt der Bevölkerung widerspiegelt“. Hierauf antwortete die Bundesregierung 2015 (BT-Drs. 18/5100): „Im Deutschen Bundestag sind 36,3 Prozent der Abgeordneten weiblich im Vergleich zu 6,8 Prozent im 1. Bundestag 1949. In den Bundesländern sind im Durchschnitt 32,2 Prozent Frauen in den Parlamenten vertreten. Deutschland hat wieder eine Kanzlerin und von 14 Ministerien werden fünf von einer Ministerin geleitet. Die Repräsentanz von Frauen in den Kommunen ist immer noch sehr viel schwächer. Ihr Anteil in den ehrenamtlichen Kommunalvertretungen insgesamt beträgt durchschnittlich 24 Prozent. Nur 5 Prozent der haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeister in Kommunen mit über 2.000 Einwohnern sind weiblich“. Damit finden sich nicht „nur“ in den Kommunen zu wenige Frauen. Dass auch im Jahre 2017 die Parlamente von einer paritätischen Besetzung weit entfernt sind, hätte Elisabeth Selbert 1948/1949 wohl kaum für möglich gehalten, als sie den Grundsatz der Gleichberechtigung im Grundgesetz erstritt. Wie wenig erträglich heute dieser Zustand für viele ist, zeigt die von mehr als 130 Frauen und Männern und vielen Verbänden am 30. November 2016 beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereichte Popularklage. Mit ihr soll eine Änderung des bayerischen Wahlrechts – im Sinne einer paritätischen Ausgestaltung der Wahlvorschläge der Parteien – erreicht werden. Dies ist in Frankreich und einigen anderen Ländern längst üblich.

Ramona Pisal: „Wir wünschen uns ab diesem Jahr endlich paritätisch besetzte Parlamente und Regierungen und souveräne Kanzler_innen oder Ministerpräsident_innen, die auf die Frage, warum das so ist, im Sinne des kanadischen Regierungschefs Justin Trudeau lakonisch sagen: Einfach weil wir das Jahr 2017 haben.“