Pressemitteilung: 15-44


djb zum Referentenentwurf des BMFSFJ zur Entgeltgleichheit

Pressemitteilung vom

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat den Entwurf eines Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern vorgelegt. Mit diesem Gesetz soll ein Versprechen im Koalitionsvertrag erfüllt werden. Letzterer ist allerdings sehr vage formuliert und weist entscheidende Lücken auf. Es ist durchaus schwierig, auf dieser schmalen Basis ein Gesetz zu formulieren, das in der praktischen Umsetzung Entgeltdiskriminierung abbaut.

Zu begrüßen sind die gesetzlichen Definitionen zur Gleichwertigkeit von Arbeit und die Klarstellung der durch das Grundgesetz geforderten Verhaltenspflichten von Arbeitgebern und Tarifvertragsparteien, die zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Erfreulich ist auch, dass das Gesetz Anforderungen an betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit stellt und ein Zertifizierungsverfahren vorsieht. Jedoch sind zu einer Überprüfung nur Arbeitgeber mit in der Regel mindestens 500 Beschäftigten verpflichtet. Damit werden aber gerade diejenigen Unternehmen nicht in die Pflicht genommen, in denen der größte Teil der Frauen arbeitet.

Diese Einschränkung beruht allerdings auf den Verabredungen im Koalitionsvertrag. Dieser setzt weiterhin nur auf einen individuellen Auskunftsanspruch, mit denen Beschäftigte die Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes einleiten können. Der aktuelle Gesetzentwurf wiederholt daher den im bereits geltenden Recht enthaltenen Fehler: weiterhin wird in kleineren Unternehmen allein der schwächsten Gruppe, nämlich den Diskriminierten selbst, die Initiative für die Herstellung von Lohngerechtigkeit überantwortet.

Es wird sich zeigen, ob durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Stärkung der Rechte und Verpflichtungen der betrieblichen Interessenvertretungen hier doch einige Verbesserungen eintreten.

Ramona Pisal, Präsidentin des djb: "Es ist unabdingbar, dass dieser Entwurf ohne weitere Abstriche Gesetz wird. Mehr war nach dem Koalitionsvertrag wohl nicht drin. Weniger darf es aber auch nicht sein. Dann wäre kein Gesetz besser als ein Alibigesetz, das die Bezeichnung ‚Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit’ zu Unrecht trüge.“