Pressemitteilung: 15-32


Juristinnenbund kritisiert Entwurf des geplanten Prostituiertenschutzgesetzes

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme den Referentenentwurf eines Prostituiertenschutzgesetzes, weil sein Hauptziel – der Schutz der in der Prostitution tätigen Frauen und Männer – nicht erreicht wird.

Die geplante individuelle Anmeldepflicht für Prostituierte in allen Kommunen, in denen sie tätig sind, verstößt gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Der djb fordert deshalb, auf die Anmeldepflicht zu verzichten und den Blick auf die Finanzierung und flächendeckende Gewährleistung einer sozialen Unterstützungsinfrastruktur zu richten. Wichtig wären die Unterstützung durch freiwillige und mehrsprachige Beratung, Ausstiegsangebote insbesondere für junge Menschen und aufsuchende Gesundheitsberatung.

„Der Entwurf setzt einseitig und im Ergebnis unverhältnismäßig auf die Kontrolle von Prostituierten insbesondere durch verpflichtende Anmeldung und Gesundheitsberatung. Die Pflichten sind zudem sehr einseitig verteilt: Die Sexkunden, deren Wünsche diesen Dienstleistungsmarkt wesentlich beeinflussen, bleiben weiterhin anonym und werden – mit Ausnahme der faktisch nicht durchsetzbaren Kondompflicht – nicht in die Verantwortung genommen“, kritisiert die Präsidentin des djb, Ramona Pisal.