Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld. Der djb hatte im Verfahren schriftlich und im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 14. April 2015 Stellung bezogen und das Betreuungsgeld seit seiner Einführung kritisiert.
Ramona Pisal, Präsidentin des djb erklärt zur Bedeutung der Entscheidung aus Sicht des djb: "Es ist gleichstellungspolitisch ein Rückschritt, wenn der Staat eine Geldleistung an die Nichtnutzung öffentlicher Kinderbetreuungsinfrastruktur knüpft. Gerade aus Frauensicht ist es die öffentliche Kinderbetreuung, die eine Erwerbstätigkeit oder den Abschluss einer Ausbildung erst ermöglicht."
Mit der heutigen Entscheidung sieht sich der djb im Ergebnis bestätigt: Die Juristinnen hatten in der schriftlichen Stellungnahme zum Verfahren und bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 14. April 2015 darauf hingewiesen, dass das Betreuungsgeldgesetz nicht verfassungskonform ist. Stellungnahmen des djb in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht werden traditionell nach der Verkündung der Entscheidung veröffentlicht. Die djb-Stellungnahme vom 28. Februar 2014 zum heutigen Urteil ist ab sofort hier www.djb.de/Kom/K4/st14-03/ abrufbar.