Pressemitteilung: 11-25


djb begrüßt die Verbesserung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als einen ersten Schritt in die richtige Richtung

Pressemitteilung vom

Endlich gibt es einen Rechtsanspruch auf zügige Überprüfung, ob im Ausland erworbene Abschlüsse anerkannt werden können. Leider erfasst das Gesetz nicht die Vielzahl ausländischer Bildungsabschlüsse im Kultusbereich und bringt für den Medizinbereich keine Verbesserung.

Am letzten Freitag hat der Bundesrat dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen zugestimmt. Da das Gesetz nur einen Teil der Berufe erfasst, fordert der Deutsche Juristinnenbund (djb) die Länder auf, vergleichbare Gesetze für ihren Zuständigkeitsbereich zu erlassen. Dies betrifft vor allem den Bildungs-, Erziehungs- und Sozialsektor, in dem besonders viele Frauen mit ausländischen Bildungsabschlüssen vertreten sind. Im Interesse der betroffenen Menschen ist darauf zu achten, dass Bund und Länder sowie die Bundesländer untereinander die Anerkennungsverfahren aufeinander abstimmen.

Das zentrale Anliegen des Gesetzes muss sein, den in Deutschland lebenden Migrant/inn/en den Zugang zum Arbeitsmarkt mit ihrer Berufsqualifikation zu erschließen. Ob dies wirklich gelingt, ist nach Auffassung des djb zweifelhaft, weil die Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen nach wie vor von sehr verschiedenen Ämtern geprüft wird. Das Gesetz wird daher für die Migrant/inn/en die erhofften Verbesserungen nur dann bringen, wenn zusätzlich ein koordiniertes Verfahren eingeführt sowie ein Anspruch auf Beratung und Nachschulungsmöglichkeiten gewährt werden.

Für die Anerkennung von akademischen medizinischen Abschlüssen, die außerhalb der EU/EWR/Schweiz erworben wurden, bringt das Gesetz keine Erleichterung. Hier besteht ebenfalls dringender Nachbesserungsbedarf.

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