Pressemitteilung: 10-25


Minijobs wirken der gleichstellungspolitisch notwendigen eigenständigen Existenzsicherung von Frauen entgegen

Pressemitteilung vom

Der 68. Deutsche Juristentag in Berlin wird sich in diesem Jahr unter anderem mit der Frage befassen, ob die geringfügige Beschäftigung und deren Abgabenprivilegierung auszubauen oder einzuschränken ist.

„Minijobs wirken der gleichstellungspolitisch notwendigen eigenständigen Existenzsicherung von Frauen entgegen. Sie stärken vielmehr die überkommene weibliche Hinzuverdienerrolle gleich in zweifacher Weise, indem sie millionenfach als Hinzuverdienst entweder zum Haupternährereinkommen oder zur Hartz IV-Grundsicherung angeboten und akzeptiert werden. Sie haben sich als berufliche Sackgasse und als Hindernis auf dem Weg zur Überwindung des „equal pay gap“ erwiesen. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) unterstützt daher nachdrücklich den Prüfauftrag des Gutachters Prof. Dr. Raimund Waltermann, die Abgabenprivilegierung der Minijobs abzuschaffen“, erklärt Prof. Dr. Marlene Schmidt, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht des djb, anlässlich der bevorstehenden Debatte.

Minijobberinnen werden häufig die ihnen zustehenden arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub oder auch tarifvertraglich festgeschriebene Jahressonderzahlungen vorenthalten. Ihnen wird zumeist auch betriebliche Weiterbildung versagt, was zwangsläufig zu fachlicher Dequalifizierung führt und der beruflichen Weiterentwicklung und tariflichen Höhergruppierung entgegenwirkt.

Insbesondere seit dem Wegfall der Stundenbegrenzung im Zuge der Hartz II-Gesetzgebung wird die Kontrolle von Schwarzarbeit nahezu unmöglich: die grundsätzliche Anwesenheit einer Mitarbeiterin im Unternehmen ist durch den Minijob-Vertrag legitimiert, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit kann ohne großen Aufwand im Falle möglicher Kontrollen verschleiert, Aufzeichnungen können im Nachhinein manipuliert werden.

Zutreffend stellt das Gutachten von Prof. Dr. Raimund Waltermann darüber hinaus fest, dass der deutsche Sonderweg abgabenprivilegierter geringfügiger Teilzeitbeschäftigung die tatsächliche Verwirklichung des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots erschwert.