Pressemitteilung: 09-04


Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verkennt die aktuelle Situation Diskriminierter: Gegen Geschlechtsdiskriminierung und andere Arten gruppenbezogener Diskriminierung muss durch ein verbessertes Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt

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Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes behauptet in ihrer Pressemitteilung vom 2. April 2009, ihre neue Sinus-Milieu-Studie ergebe, dass bei Antidiskriminierung kein gesetzlicher Regelungsbedarf bestehe. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) stellt hierzu fest: Das geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt bislang nur unzureichend vor Diskriminierung. Nicht einmal die geltenden EU-Antidiskriminierungsrichtlinien sind darin vollständig umgesetzt worden. Individualklagen bieten schon deswegen nur selten einen wirksamen Schutz, weil Diskriminierte weiterhin Beweisprobleme haben und klare bzw. tatsächlich abschreckende Sanktionen fehlen. Auch der UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) hat kürzlich Deutschland aufgefordert, durch eine Beweislastumkehrung den Schutz vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung wirksam zu machen.

Die Präsidentin des djb, Rechtsanwältin Jutta Wagner, erklärt: "Frauen werden weiterhin wegen ihres Geschlechts im Erwerbsleben diskriminiert. Gleichwohl gibt es vor den Arbeitsgerichten nur wenige Klagen. Das AGG bedarf dringend einer Verbesserung. Um wirkungsvoll klagen zu können, brauchen Diskriminierte eine volle Beweislastumkehr sowie abschreckende Sanktionen im Fall einer gerichtlich festgestellten Diskriminierung. Der Individualklage sollte eine Verbandsklage an die Seite gestellt werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verfehlt ihre Aufgabe, wenn sie sich gegen einen Diskriminierungsschutz durch Gesetz ausspricht."

So beträgt die Entgeltdifferenz zwischen Frauen und Männern in Deutschland immer noch 23 Prozent, Tendenz sogar steigend. Der Frauenanteil an Führungskräften liegt bei nur 11 Prozent. In den 100 umsatzstärksten Unternehmen Deutschlands mit Aufsichtsräten nehmen Frauen sogar nur 7,5 Prozent aller Sitze in diesen Aufsichtsräten ein, zumeist als Arbeitnehmervertreterinnen, weil dies für die Arbeitnehmerseite gesetzlich vorgegeben ist, jedoch nicht für die Seite der Anteilseigner. Neben einer Verbesserung des AGG sollten daher auch Frauenquoten für Aufsichtsräte eingeführt werden, wie dies in Norwegen schon mit großem Erfolg praktiziert wird.