Pressemitteilung: 09-02


Mehr Gerechtigkeit im Alter nach der Scheidung: djb sorgte im Bundestag für Korrekturen bei Reform des Versorgungsausgleichs

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt die am 12. Februar 2009 vom Bundestag im Rahmen der Reform des Versorgungsausgleichs nach Scheidung nun beschlossene gerechtere Teilhabe an dem in der Ehe erworbenen Vorsorgevermögen. (Dazu unsere Stellungnahme vom 28. März 2008).

Zwei wichtige Änderungen gegenüber dem Gesetzesentwurf hat der djb mit durchgesetzt:

  • Ausgleich auch bei kurzen Ehen auf Antrag, um Versorgungslücken gerade bei Frauen zu vermeiden
  • Abfindungen müssen zur Alterssicherung eingesetzt werden

Immer noch unklar ist leider, wie hoch die Kosten sein dürfen. Der djb fordert weiterhin, die Kosten für Familiengericht und Ehegatten vorhersehbar zu gestalten.

Trotzdem insgesamt: Ein Fortschritt gerade für die Alterssicherung von Frauen.