Pressemitteilung: 08-19


CEDAW-Alternativbericht der Allianz deutscher Frauenverbände zum 6. Bericht der Bundesregierung an den CEDAW-Ausschuss

Pressemitteilung vom


Fast ein Jahr arbeiteten Vertreterinnen des Deutschen Juristinnenbunds (djb) zusammen mit Vertreterinnen von fast 30 anderen Frauenverbänden Deutschlands (Allianz deutscher Frauenverbände) an einem CEDAW-Alternativbericht. CEDAW ist die UN-Frauenrechtskonvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau. Die Bundesrepublik ist als Mitgliedstaat verpflichtet, alle vier Jahre einen Bericht über ihre Maßnahmen und über die Fortschritte hinsichtlich der gleichstellungspolitischen Ziele der Konvention abzugeben. Im Juni 2007 hat die Bundesregierung ihren 6. Bericht, der Anfang Februar 2009 in Genf vor dem CEDAW-Ausschuss verhandelt wird, abgegeben.

Traditionell erstellen unabhängige Nichtregierungsorganisationen zu den Regierungsberichten sogenannte Alternativ- oder Schattenberichte, die der CEDAW-Ausschuss bei den Verhandlungen über die jeweiligen Regierungsberichte einbezieht.

Heute wird der Alternativbericht der Allianz deutscher Frauenverbände veröffentlicht. Gleichzeitig hat der djb einen weiteren – ergänzenden – Bericht erarbeitet, der explizit auf die Fragen eingeht, die der CEDAW-Ausschuss der Bundesregierung zur Vorbereitung der Verhandlungen im Februar nächsten Jahres gestellt hat. Auch dieser Bericht wird Bestandteil der Verhandlungen des deutschen Regierungsberichtes sein.