Pressemitteilung: 08-17


Elterngeld ist für Eltern bei Teilzeitarbeit unattraktiv

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) unterstützt den Offenen Brief zum Bundeselterngeldgesetz, in dem zahlreiche Verbände und Expert/innen Nachbesserungen fordern


Am 13. November 2008 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung über das erste Änderungsgesetz zum Bundeselterngeldgesetz beschlossen. Diese Änderungen sind aus Sicht der Unterzeichner/innen, zu denen auch der djb gehört, zur Förderung partnerschaftlicher Erziehungsverantwortung nicht ausreichend; es besteht weiterer Nachbesserungsbedarf.

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) fordert seit der Einführung des Elterngeldes, dass gemeinsame Teilzeit und Kinderbetreuung durch beide Eltern gefördert und nicht – wie jetzt durch das Gesetz – behindert werden darf. Reduzieren beide Elternteile ihre Arbeitszeit und damit das Einkommen, das der Berechnung des Elterngeldes zugrunde liegt, um die Hälfte, ist ihr gesamter Elterngeldanspruch mit dem 7. Lebensmonat des Kindes erschöpft. Das erste Änderungsgesetz sieht hierzu keinerlei Änderungen vor.

Der djb hat bereits im ersten Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2006 einen konkreten Regelungsvorschlag zur Lösung des Problems entwickelt. Dr. Christine Fuchsloch, die als Sachverständige vom Bundestagsausschuss für Familie angehört wurde, erläutert die Position des djb: „Gegenwärtig schreibt der Staat durch die Ausgestaltung des Elterngeldes vor, dass Eltern ihre Kinder im ersten Lebensjahr entweder in Vollzeit erziehen oder in Vollzeit arbeiten sollen. Das ist verfassungsrechtlich bedenklich. Durch die Geburt eines Kindes wird ein Anspruch auf Elterngeld für beide Eltern begründet. Es ist daher nur konsequent, dass sich die Eltern die Erziehung auch teilen können, wenn der monatliche Gesamtelterngeldanspruch begrenzt wird. Mit einer solchen Regelung wären auch keine zusätzlichen Kosten verbunden, denn grundsätzlich sind zwei halbe Elterngeldmonate (d.h. jeweils Einkommensreduzierung maximal um die Hälfte) nicht teurer als ein voller Elterngeldmonat.“

Aus Anlass des enttäuschenden Ersten Änderungsgesetzes haben sich fünf von insgesamt sieben der im Gesetzgebungsverfahren gehörten Sachverständigen, 22 Verbände, 244 Gleichstellungsbeauftragte und 33 weitere Unterstützer/innen am 14. November 2008 in einem Offenen Brief an Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen gewandt und eine Lösung dieses Problems angemahnt. Sie betonen, dass die gegenwärtige Regelung weder im Interesse der Eltern noch der betroffenen Unternehmen liegen kann und zudem die Arbeitsmarktchancen von Frauen deutlich schmälert. Jetzt ist eine weitere Reform überfällig.

Der djb hat ausführliche schriftliche Stellungnahmen zum Ursprungsentwurf des Elterngeldgesetzes

und zum ersten Änderungsgesetz

abgegeben, in denen jeweils der doppelte Anspruchsverbrauch bei gemeinsamer Teilzeit kritisiert wurde.

Kontakt zu Dr. Christine Fuchsloch:
Über die djb-Geschäftsstelle: Telefonnr. 030 4432700.