Pressemitteilung: 08-12


Juristinnen unterstützen Elterngeld

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) sieht das Elterngeld als Erfolgsmodell an. „Die Ausgestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatzleistung ist ein Riesenfortschritt gegenüber dem früheren Erziehungsgeld. Es handelt sich um ein gutes und von der Verwaltung gut umgesetztes Gesetz.“ so Dr. Christine Fuchsloch, die für den djb am 16. September 2008 an der Anhörung im Bundestag zum 1. Änderungsgesetz zum Elterngeldgesetz teilgenommen hat. Das jetzige Modell unterstützt die Erziehungsverantwortung von Vätern. Zusammen mit der nun auf den Weg gebrachten massiven Ausweitung der Kinderbetreuungsplätze für unter Dreijährige stellt das Elterngeld für den djb ein fortschrittliches Konzept dar, Familie und Beruf verbinden zu können und zwar für Mütter und Väter.

Den Wunsch einiger Wohlfahrtsverbänden nach einer Rückkehr zum alten Erziehungsgeld, das für zwei Jahre in Höhe von 300 Euro gezahlt wurde, teilt Dr. Fuchsloch nicht und gibt am Rande der Anhörung zu bedenken: „Das alte Erziehungsgeld hat einen langen Berufsausstieg vor allem von einkommensschwachen Frauen und Sozialhilfeempfängerinnen gefördert und die Männer von der Elternzeit abgehalten. Das kann heute niemand mehr wünschen. Auch die von einigen Sachverständigen diskutierte erhebliche Ausweitung der Partnermonate ist problematisch. Hierdurch wird vor allem für Alleinerziehende ein Signal gesetzt, wieder länger aus dem Beruf auszusteigen.“

Im Detail wünscht sich der djb allerdings noch Verbesserungen des Gesetzentwurfs. So sollte der Mindestelterngeldbezug von zwei Monaten als unnötige staatliche Bevormundung gestrichen werden. Schon jetzt nehmen mehr als 98 Prozent aller Männer mit Elterngeld zwei und mehr Monate in Anspruch, da ist eine Gesetzesänderung überflüssig. Außerdem sollte endlich das Problem des doppelten Anspruchsverbrauchs bei Teilzeit gelöst werden. Wenn beide Eltern 50% Teilzeit arbeiten und echte Erziehungspartnerschaft leben wollen, sollte jeder von ihnen 12 Monate Anspruch auf das halbe Elterngeld haben. Diese Lösung ist sachgerecht und verursacht keine weiteren Kosten.

Der djb hat zu diesem Gesetzentwurf schriftlich umfassend Stellung genommen.