Der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat sich wegen des 2006 neu geschaffenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) an die Kommission der Europäischen Union gewandt. In seinem Schreiben wird gezeigt, unter welchen Aspekten das AGG die Vorgaben der vier EG-Antidiskriminierungsrichtlinien und sonstiges für Deutschland verbindliches EU-Recht nicht erfüllt. Auch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verstößt mit seinem § 12 Abs. 1 Nr. 1 gegen die EG-Antidiskriminierungsrichtlinie 2004/113/EG.
„Prinzipiell hat das AGG den Diskriminierungsschutz aus Frauensicht zwar verbessert. In einzelnen Punkten aber hat sich der Schutz gegen Diskriminierung durch das neue Gesetz sogar verschlechtert,“ erklärt Prof. Dr. Sibylle Raasch, die Vorsitzende der djb-Kommission "Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht".
Der djb hofft, dass die EU-Kommission von Deutschland entsprechende Nachbesserungen einfordert oder anderenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet.
Der Brief des djb an den EU-Kommissar Spidla und den EU-Generaldirektor Van der Pas vom 19. Juni 2007 ist hier abrufbar.