Den verschiedenen Veröffentlichungen zur Frage der Besetzung der Leitung des Landesrechnungshofes folgend gehen wir davon aus, dass die künftige Präsidentin/der künftige Präsident des Landesrechnungshofes Volljurist/in sein, also die Befähigung zum Richteramt haben muss und inzwischen Konsens darüber besteht, die Stelle entsprechend dieser Vorgabe zu besetzen.
Unter den Bewerberinnen/Bewerbern für dieses Amt sind mehrere Frauen, die diese Anforderung erfüllen.
Die mangelnde Berücksichtigung von Frauen auch in mit Juristinnen/Juristen zu besetzenden Spitzenämtern ist im Land Brandenburg ungeachtet des durch die Brandenburgische Landesverfassung und das Brandenburgische Gleichstellungsgesetz formulierten Auftrages zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern evident.
Als Vereinigung vor allem der Juristinnen im Land Brandenburg appelliert der Landesverband Brandenburg im Deutschen Juristinnenbund an die Entscheidungsträger/innen, bei ihrer Auswahlentscheidung die eklatante Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen und auf Leitungsebene im Land Brandenburg zu berücksichtigen und die Position bei gleicher Qualifikation mit einer Juristin zu besetzen.
Ramona Pisal
Vorsitzende des Landesverbands Brandenburg