Pressemitteilung: 07-01


Krankenversicherungspflicht für alle

Pressemitteilung vom

Der djb begrüßt die durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) geplante Einführung einer Krankenversicherungspflicht für alle. Damit hätten endlich alle Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf eine Krankheitskostenvollversicherung. Die PKV soll spätestens ab dem 1. Januar 2009 einen "Basistarif" anbieten, der dem Leistungskatalog der GKV entspricht und daher alle ausreichenden und notwendigen Leistungen bei Krankheit erfasst.

Der djb fordert, dass dieser "Basistarif" als Unisextarif ausgestaltet und entsprechend den Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) kalkuliert wird. Der djb weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die vom Gesetzgeber geplante Deckelung der Höhe des sog. Basistarifs auf den Maximalbeitrag der GKV – derzeit ca. 500 Euro - nicht zwangsläufig bedeutet, dass dieser diese Höhe erreicht.

Der djb unterstützt das im Gesetzentwurf formulierte Reformziel der Kostendämpfung durch Abbau von Unter-, Über- und Fehlversorgung. Dies setzt aber, wie bereits mehrfach geäußert, voraus, dass Versorgung, Lehre und Forschung dem geschlechtsspezifischen Bedarf Rechnung tragen. Christel Riedel, Vorsitzende der Kommission "Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich" des djb, stellt fest: "Von einer evidenzbasierten Medizin kann derzeit nicht gesprochen werden. Effektive und damit kostengünstige medizinische Versorgung setzt einen konsequenten geschlechtsspezifischen Ansatz voraus, der bis heute noch keinen Eingang in die gesundheitspolitische Programmatik gefunden hat."