Pressemitteilung: 06-11


Juristinnenbund strikt gegen die von der CDU/CSU geforderte Ausweitung der Geschwisterbonusregelung beim Elterngeld

Pressemitteilung vom

Anlässlich der heute stattfindenden öffentlichen Sachverständigenanhörung zum Elterngeld begrüßt der djb das Konzept eines Elterngeldes als individuelle Lohnersatzleistung im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes. Anders als das bisherige Erziehungsgeld schafft das Elterngeld echte Wahlfreiheit, wer von den Eltern die Kinderbetreuung übernimmt. Es besteht nicht mehr der ökonomische Zwang, dass derjenige mit dem niedrigeren Einkommen - in der Regel die Frau - die Erwerbstätigkeit zur Betreuung des Kleinkindes einschränkt oder ganz aufgibt. Auch die Partnermonate sind eine gute Regelung, denn sie fördern eine partnerschaftliche Aufteilung von Familienpflichten. Es ist zu erwarten, dass die finanziell attraktive Inanspruchnahme der Partnermonate von Männern der nach wie vor bestehenden Einstellung entgegenwirkt Kleinkindbetreuung sei "nur Frauensache", was zur Benachteiligung von Frauen (ob mit oder ohne Kind) im Erwerbsleben beiträgt. Auch wenn der Gesetzentwurf insgesamt zu begrüßen ist, sieht der Juristinnenbund Nachbesserungsbedarf in Detailfragen. Das Elterngeld bevorzugt "Vollelternzeit" gegenüber partnerschaftlicher Teilung der Erziehungsverantwortung. Wenn beide Eltern im ersten Lebensjahr des Kindes ihre Arbeitszeit einschränken, führt das zu einer Halbierung der Anspruchsdauer. Statt für 14 Monate wird dann nur in den ersten 7 Lebensmonaten des Kindes Elterngeld gezahlt. Hier fordert der Juristinnenbund eine verwaltungsmäßig einfach umzusetzende und kostenneutrale Korrektur des Gesetzentwurfs, die nicht zu einer Verlängerung des Elterngeldbezuges insgesamt führt.

Strikt abzulehnen sind die aktuell erhobenen Forderungen zur Ausweitung des Geschwisterbonus auf drei Jahre nach der Geburt, weil dies zu einer Verfestigung traditioneller Rollen- und Erziehungsmuster und der Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt beitragen würde. Bei einem Geschwisterbonus wird auf den alten Elterngeldanspruch für das erste Kind auch bei weiteren Kindern zurückgegriffen. Das bedeutet konkret: es wird finanziell attraktiv gemacht, dass immer die gleiche Person - natürlich die Mutter - für die Kindererziehung zuständig ist und lange aus dem Beruf aussteigt. "Wenn diese Vorschläge Gesetz werden sollten, wäre das frauenpolitisch ein riesiger Rückschritt, der den guten Grundansatz des Elterngeldes in Frage stellt," so die als Sachverständige für den djb eingeladene Dr. Christine Fuchsloch.

Gleichzeitig betont Dr. Fuchsloch, wie wichtig eine gute Infrastruktur zur Kinderbetreuung ist: "Das Elterngeld ersetzt keine bedarfsgerechten frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangebote, sondern bedingt sie vielmehr. Nur wenn die Eltern wissen, dass die Kinder nach Ende der Elternzeit gut betreut werden, kann sich die gewünschte Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachhaltig verbessern." Der djb schlägt vor, zusammen mit dem Elterngeld einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz eines Kindes spätestens ab dem ersten Lebensjahr einzuführen.