Pressemitteilung: 06-08


zum geplanten Elterngeld – Gespräch mit den Verbänden im BMFSFJ am 31. Mai 2006 –

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt im Grundsatz die geplante Einführung eines Elterngeldes als Lohnersatzleistung für entgangenes Einkommen im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes. Er sieht bei dem jetzt vorliegenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zu dem am 31. Mai 2006 die Verbände angehört werden, jedoch im Detail erheblichen Nachbesserungsbedarf. Insbesondere sind weder die Einkommensberechnung, noch die Übertragung der Partnermonate in der vorliegenden Form geeignet, das Konzept praxistauglich zu machen. Auch die Möglichkeit der gleichzeitigen Inanspruchnahme von Elterngeld durch beide Eltern in Elternteilzeit ist unzulänglich geregelt.

Begleitend zu einem Elterngeld fordert der djb einen massiven Ausbau qualitätsvoller Kinderbetreuungsmöglichkeiten für die unter Dreijährigen. Die mit dem Elterngeld angestrebte Wirkung der finanziellen Stärkung der Familien wird verpuffen, wenn für ein Kind im Anschluss an den Elterngeldbezug kein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Daher fordert der Deutsche Juristinnenbund als flankierende Maßnahme zum Elterngeld einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres zumindest bei erwerbstätigen, erwerbssuchenden oder sich in Ausbildung befindlichen Eltern.

Professorin Kirsten Scheiwe, Universität Hildesheim, mahnt für den djb anlässlich der Anhörung zum Referentenentwurf im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Ausbau der Kinderbetreuung an: „Das Elterngeld ist nur EINE der wichtigen Maßnahmen im von der Bundesregierung angekündigten abgestimmten Dreiklang familienpolitischer Leistungen. Die Ausweitung der Angebote frühkindlicher Betreuung und Bildung sind von vorrangiger Bedeutung.“

Der Deutsche Juristinnenbund hat zu diesem Referentenentwurf schriftlich umfassend Stellung genommen.