Pressemitteilung: 06-03


Juristinnenbund unterstützt die Abzugsfähigkeit berufsbedingter Kinderbetreuungskosten als einen Meilenstein der Gesetzgebung

Pressemitteilung vom

Mit dem geplanten Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung (Bundestags-Drucksache 16/643) geht der Gesetzgeber aus Sicht des Deutschen Juristinnenbundes (djb) einen großen und wichtigen Schritt. Erstmals werden berufsbedingte Kinderbetreuungskosten steuerlich so behandelt wie Betriebsausgaben und Werbungskosten. Das entspricht einer Jahrzehnte alten Forderung von Frauen und Frauenverbänden.

„Endlich wird steuerrechtlich anerkannt, dass die Kosten für Kinderbetreuung für berufstätige Eltern keine Privatsache sind.“so Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms, die den djb auf der Anhörung des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf am 8. März 2006 vertreten wird. Sie unterstreicht außerdem das verfassungsrechtliche Gebot, beruflich veranlasste Aufwendungen für Kinderbetreuung mit anderen berufsbedingten Aufwendungen gleich zu setzen. Zugleich wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf diese Weise gefördert.

Der djb begrüßt ausdrücklich, dass der ursprüngliche Vorschlag der Familienministerin von der Leyen, die Betreuungskosten ab dem ersten Euro abzusetzen, wieder aufgenommen und nicht die zwischenzeitlich diskutierte Freibetragsregelung weiterverfolgt wurde. Kritisch sei jedoch, dass innerhalb des Höchstbetrages nur zwei Drittel der Betreuungskosten abzugsfähig seien. Diese sachlich nicht gerechtfertigte Begrenzung sollte nur eine Übergangsregelung darstellen.

Der djb kritisiert außerdem die Sonderregelung für nicht berufstätige Eltern von Kindern zwischen drei und sechs Jahren, nach der auch nicht berufsbedingte Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. „Wir begrüßen ausdrücklich eine bildungs- und sozialpolitisch motivierte Förderung für Kinder zwischen drei und sechs Jahren. Dieses Ziel würde jedoch besser und gerechter erreicht, wenn der Ausbau der Kindertagesbetreuung unmittelbar gefördert würde oder die Förderung allen Eltern in gleicher Höhe und unabhängig vom jeweiligen Familieneinkommen zugute käme.“ so Schuler-Harms.

Links zur djb-Stellungnahme: