Der Deutsche Juristinnenbund (djb) fordert den Gesetzgeber auf, die erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten in tatsächlicher Höhe vom ersten Euro an als Werbungskosten zum Steuerabzug zuzulassen – so wie es die ursprüngliche Konzeption der Fachminister (Bundesfinanzminister Steinbrück und Bundesfamilienministerin von der Leyen) vorsah. Der djb hatte mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass die neue Bundesregierung endlich die alte Forderung vieler Frauen- und Familienverbände aufgreifen und die erwerbsbedingten Betreuungskosten als Werbungskosten berücksichtigen wollte.
Umso enttäuschter ist der djb über die Ergebnisse der Klausurtagung in Genshagen, die einen vollends unausgewogenen und unsystematischen Kompromiss erbracht haben soll. So ist insbesondere die Schlechterbehandlung von erwerbstätigen Eltern mit Kindern von 0-6 Jahren unvertretbar, da gerade in diesen Jahren besonders hohe Betreuungskosten entstehen. Gerade kleine Kinder brauchen viel Betreuung. Das ist mit beruflichen Verpflichtungen ohnehin schwer zu vereinbaren.
„Der Vorschlag der Fachministerin und des Fachministers muss wieder aufgegriffen werden. Betreuungskosten sind, wenn sie durch Erwerbstätigkeit veranlasst sind, als Werbungskosten auszugestalten und vom ersten Euro an zu berücksichtigen. Soweit aus Haushaltsgründen ein Höchstbetrag beabsichtigt ist, darf dieser nicht realitätsfern niedrig angesetzt werden“ sagte die Präsidentin des djb, Rechtsanwältin Jutta Wagner, in Berlin.
Der djb gibt zu bedenken, dass der Verzicht auf Deckelung in vielen Fällen auch die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen befördern könnte.