Pressemitteilung: 05-05


Große Freude über die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Anwaltsversorgung

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund begrüßt den heute, am 22. Juni 2005, veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Anwaltsversorgung als Meilenstein für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in den berufsständischen Versorgungswerken. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beseitigt endlich die Benachteiligung von Frauen in den berufsständischen Versorgungswerken und hat Bedeutung weit über den Einzelfall hinaus." so die Präsidentin des djb, Margret Diwell, in Berlin.

Das Gericht hat entschieden, dass Beitragsregelungen zu den Versorgungswerken verfassungswidrig sind, die zur Beitragsleistung auch bei Einkommenslosigkeit während der Zeiten der Erziehung eines Kindes indessen ersten drei Lebensjahren verpflichten (Beschluss vom 5. April 2005, Aktenzeichen1 BvR 774/02).

Im konkreten Fall ging es um eine Rechtsanwältin aus Baden-Württemberg, die erfolglos die beitragsfreie Mitgliedschaft im Versorgungswerk für die Zeit ihres dreijährigen Kindererziehungsurlaubs beantragt hat. Das Gericht hat geklärt, dass solche Regelungen gegen das Gleichberechtigungsgebot nach Art 3 Abs. 2 Grundgesetz verstoßen, weil faktisch nur Frauen davon betroffen sind, die wegen der Kindererziehung erhebliche berufliche und finanzielle Nachteile in Kauf nehmen müssen. Es sei nicht zumutbar, für die Erziehungszeit auf die Anwaltszulassung zu verzichten und aus dem Versorgungswerk auszutreten. Denn in diesem Fall bestünde kein Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit, und es drohten auch weitere berufliche Benachteiligungen, beispielsweise bei den Zulassungsvoraussetzungen zum Oberlandesgericht.

Die Argumente des beklagten Versorgungswerks, der Verwaltungsgerichte und verschiedener Stellungnahmen wurden damit vom Tisch gewischt. Demgegenüber folgt das Bundesverfassungsgericht weitgehend der Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes (St 02/2003), der als einziger der im Gerichtsverfahren gehörten Verbände die Auffassung vertreten hat, die Regelungen seien verfassungswidrig.