In seinen Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren (www.djb.de -
Publikationen - Stellungnahmen) weist der djb darauf hin, dass
die beabsichtigten Neuregelungen im Haushaltsbegleitgesetz
insbesondere Familien und allein Erziehende belasten. Die
geplanten Änderungen durch die Hartz-Gesetze werden insbesondere
die Situation von Frauen in den neuen Bundesländern
verschlechtern.
Zu den Hartz-Gesetzen
In Ostdeutschland leben, gemessen an den dort wohnenden
Erwerbspersonen, fünfmal so viele Arbeitslosenhilfeempfängerinnen
wie in den alten Ländern. Durch die Anrechnung des
Partnereinkommens erhalten viele dieser Frauen künftig keine
Leistungen mehr. Damit verlieren sie nicht nur ihre eigene
Existenzgrundlage und werden auf das überkommene Modell der
Versorgerehe verwiesen. Die Chancen auf eine künftige
Wiedereingliederung mit Unterstützung durch das sogenannte
Job-Center sind denkbar schlecht. Sie werden faktisch von
Wiedereingliederungsmaßnahmen (wie Trainingsmaßnahmen,
Eingliederungszuschuss, Fort- und Weiterbildung) ausgeschlossen.
Der djb fordert daher als Korrektiv jedenfalls eine Mindestquote
bei aktiven Arbeitsfördermaßnahmen für Arbeitslose, die allein
aufgrund fehlender Bedürftigkeit kein Arbeitslosengeld II
erhalten. Außerdem muss die schwer erträgliche Regelung
gestrichen werden, wonach in einer Bedarfsgemeinschaft eine
Eingliederungsvereinbarung für Dritte abgeschlossen werden kann.
Sonst wird künftig vor allem der männliche Haushaltsvorstand
meinen entscheiden zu können, wie die Eingliederung seiner Frau
aussehen soll. Bei den übrigen Veränderungen des
Arbeitsförderungsrechts werden vor allem die Kürzungen für die
Gruppe der Berufrückkehrerinnen abgelehnt und Abschaffung der
Beitragsfreiheit während der Pflege von Angehörigen.
Zum Steuerbegleitgesetz
Das Vorziehen der Steuerreform soll auf Kosten der Familien im
Steuerrecht finanziert werden. Insbesondere allein Erziehende
werden durch den Wegfall des Haushaltsfreibetrags und die Kürzung
des Erziehungsgeldes belastet. Den von der Bundesregierung als
Ausgleich einer Benachteiligung von allein Erziehenden
angekündigte Freibetrag in Höhe von 1300 Euro sucht man im
vorliegenden Gesetzentwurf vergeblich. Zudem werden die
eingesparten Mittel nicht zur Förderung von Kinderbetreuung
eingesetzt, sondern dienen der allgemeinen
Haushaltskonsolidierung. Dies ist nicht akzeptabel. Der djb
fordert eine Beibehaltung des Haushaltsfreibetrags, bis eine
schlüssige Neuregelung vorliegt. Das vorliegende Gesetz setzt
familienpolitisch ein falsches Signal. Sinnvoller wäre es, die
Besteuerung der Ehe zu reformieren. Das Ehegattensplitting
diskriminiert allein Erziehende und fördert die "Hausfrauenehe"
unabhängig davon, ob in der Ehe Kinder aufwachsen.
Berlin, 10. Oktober 2003