Pressemitteilung: 03-11


Juristinnenbund fordert Nachbesserungen für Frauen und Familien beim Haushaltsbegleitgesetz und den neuen Hartz-Gesetzen

Information vom

 

 

In seinen Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren (www.djb.de -

Publikationen - Stellungnahmen) weist der djb darauf hin, dass

die beabsichtigten Neuregelungen im Haushaltsbegleitgesetz

insbesondere Familien und allein Erziehende belasten. Die

geplanten Änderungen durch die Hartz-Gesetze werden insbesondere

die Situation von Frauen in den neuen Bundesländern

verschlechtern.

 

 

 

 

Zu den Hartz-Gesetzen

In Ostdeutschland leben, gemessen an den dort wohnenden

Erwerbspersonen, fünfmal so viele Arbeitslosenhilfeempfängerinnen

wie in den alten Ländern. Durch die Anrechnung des

Partnereinkommens erhalten viele dieser Frauen künftig keine

Leistungen mehr. Damit verlieren sie nicht nur ihre eigene

Existenzgrundlage und werden auf das überkommene Modell der

Versorgerehe verwiesen. Die Chancen auf eine künftige

Wiedereingliederung mit Unterstützung durch das sogenannte

Job-Center sind denkbar schlecht. Sie werden faktisch von

Wiedereingliederungsmaßnahmen (wie Trainingsmaßnahmen,

Eingliederungszuschuss, Fort- und Weiterbildung) ausgeschlossen.

Der djb fordert daher als Korrektiv jedenfalls eine Mindestquote

bei aktiven Arbeitsfördermaßnahmen für Arbeitslose, die allein

aufgrund fehlender Bedürftigkeit kein Arbeitslosengeld II

erhalten. Außerdem muss die schwer erträgliche Regelung

gestrichen werden, wonach in einer Bedarfsgemeinschaft eine

Eingliederungsvereinbarung für Dritte abgeschlossen werden kann.

Sonst wird künftig vor allem der männliche Haushaltsvorstand

meinen entscheiden zu können, wie die Eingliederung seiner Frau

aussehen soll. Bei den übrigen Veränderungen des

Arbeitsförderungsrechts werden vor allem die Kürzungen für die

Gruppe der Berufrückkehrerinnen abgelehnt und Abschaffung der

Beitragsfreiheit während der Pflege von Angehörigen.

 

 

 

 

Zum Steuerbegleitgesetz

Das Vorziehen der Steuerreform soll auf Kosten der Familien im

Steuerrecht finanziert werden. Insbesondere allein Erziehende

werden durch den Wegfall des Haushaltsfreibetrags und die Kürzung

des Erziehungsgeldes belastet. Den von der Bundesregierung als

Ausgleich einer Benachteiligung von allein Erziehenden

angekündigte Freibetrag in Höhe von 1300 Euro sucht man im

vorliegenden Gesetzentwurf vergeblich. Zudem werden die

eingesparten Mittel nicht zur Förderung von Kinderbetreuung

eingesetzt, sondern dienen der allgemeinen

Haushaltskonsolidierung. Dies ist nicht akzeptabel. Der djb

fordert eine Beibehaltung des Haushaltsfreibetrags, bis eine

schlüssige Neuregelung vorliegt. Das vorliegende Gesetz setzt

familienpolitisch ein falsches Signal. Sinnvoller wäre es, die

Besteuerung der Ehe zu reformieren. Das Ehegattensplitting

diskriminiert allein Erziehende und fördert die "Hausfrauenehe"

unabhängig davon, ob in der Ehe Kinder aufwachsen.

 

 

 

 

Berlin, 10. Oktober 2003