--- Das djb-Formular Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist vergriffen. ---
Um den Menschen ein würdigeres Leiden und Sterben zu ermöglichen, wird empfohlen, in gesunden Tagen eine Patientenverfügung zu treffen und vorsorglich Vollmachten zu erteilen. Das Vorliegen einer Verfügung bzw. Vollmacht wird dann wichtig, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu bilden oder zu äußern.
Die Patientenverfügung soll den behandelnden Arzt über den Wunsch des Patienten zum Ablauf der Krankenbehandlung unterrichten. Der Patient kann so insbesondere den Abbruch oder die Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen fordern. Das kann auch das Abstellen intensivmedizinischer Einrichtungen beinhalten, durch welche die Lebensfunktionen künstlich aufrechterhalten werden.
Die Formulierung solcher juristischen Texte ist für viele Menschen eine ungewohnte Tätigkeit.
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) - Kommission Ältere Menschen - hat daher schon im Jahre 2000 Muster für eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht entwickelt. Die Vorlage kann sowohl ausgefüllt werden, als auch als Modell für eine handschriftliche Verfügung dienen.