Der Deutsche Juristinnenbund ist enttäuscht über die Position der
Frauenministerin Schmidt zum Ehegattensplittung und fordert eine
konsequente Individualbesteuerung. Schmidt meint, man solle die
Steuervergünstigungen jenen Ehepaaren lassen, die Kinder oder
Pflegebedürftige versorgen und ebenso solchen, deren Kinder schon
groß seien. Wenn man das Splitting abschaffe, aber diesen Gruppen
belasse, brächte dies ein Einsparvolumen von lediglich 100 Mio.
Euro im Vergleich zu einem Gesamtvolumen von 21 Mio. Euro
Gesamtvolumen. Das lohne sich nicht.
Schließlich äußert sie, das Ehegattensplitting sei in der
gesellschaftlichen Debatte zu einer "Schimäre" geworden, zu einem
Symbol für alles, was der Emanzipation und der Modernität
entgegensteht. Aber das ist ein "Krampf", weil sich die Menschen
anders verhielten als noch vor 20 oder 30 Jahren. Junge Paare
hätten kaum noch etwas vom Splitting, weil sie zumeist beide
arbeiteten. Wenn Kinder oder Pflegebedürftige versorgt würden,
hätten die Familien etwas vom Ehegattensplitting.
Der djb fordert dagegen die Umgestaltung des Ehegattensplittings
zu einer Individualbesteuerung.
Er kritisiert die einseitige Darstellung, nach der sich durch
eine Abschaffung des Splittings unter Ausnahme der von Schmidt
genannten Gruppen nur 100 Mio. Euro einsparen ließen. Die
Polemik von Schmidt gegen eine Neuordnung der Ehebesteuerung -
die Kritik sei "Krampf" - ist unverständlich. Ausgewogenere
Alternativen, wie sie unter der früheren Ministerin noch
diskutiert wurden, werden gar nicht benannt. Vielmehr werden
unterstützungsbedürftige Familienkonstellationen herausgegriffen,
um eine Stimmung für die Beibehaltung der gar nicht näher
analysierten Begünstigung zu schaffen. Eine sachliche Diskussion
wird damit im Keim erstickt und der Blick auf die unausgewogenen
Entlastungswirkungen des Ehegattensplittings verstellt:
Das Ehegattensplitting begünstigt die Ehe ungerechtfertigt
gegenüber der Familie bzw. den Kindern. Die Splittingvorteile
bevorzugen Kinder in der intakten Ehe gegenüber allen anderen
Kindern. Pflegende und Kinder erziehende Personen ohne Trauschein
gehen leer aus.
Die Steuervorteile steigen mit der Einkommensdifferenz innerhalb
der Ehe. Das Splitting kommt einseitig Ehen mit nur einem oder
höchstens einem zweiten, nur geringfügigen Einkommen zugute. Je
höher das allein verdiente Einkommen, desto höher die
Steuerentlastung.
Der djb hält eine Änderung des Ehegattensplittings für
verfassungsrechtlich unproblematisch und rechts-politisch
geboten. Bei der Ausgestaltung sind insbesondere die
gegenseitigen Unterhalts-pflichten zu berücksichtigen. Dies kann
typisierend geschehen. So wird zum Beispiel bei Kindern an das
Existenzminimum angeknüpft, bei Geschiedenen an einen
Unterhaltstransfer von 13.805 Euro. Gesichert sein muss außerdem,
dass Ehepaare nicht schlechter gestellt werden als z. B.
Geschiedene. Unzweifelhaft ließen sich je nach Modell mehrere
Mrd. Euro Mehreinnahmen erzielen.
Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes Diwell bekräftigt
diese Position: "Der djb fordert seit langem die Einführung
einer Individualbesteuerung statt des Ehegattensplittings. Zur
Berücksichtigung der Unterhaltspflichten der Eheleute wäre in
Angleichung an die steuerliche Entlastung für Kinder die
Freistellung des Existenzminimums beider Eheleute ausreichend.
Wir begrüßen aber auch andere Einschränkungen des Splittings, die
die Neuorientierung von der Eheförderung zu einer kindbezogenen
Familienentlastung weiter führen."
Frauen haben ein Recht darauf, dass sich auch ihre
Erwerbstätigkeit lohnt. Das Ehegattensplitting hält jedoch viele
Frauen von einer Erwerbstätigkeit ab, weil der Preis zu hoch ist.
Im Zusammenspiel mit der Regelung zur geringfügigen
Beschäftigung, der nur begrenzten Absetzbarkeit von
Kinderbetreuungskosten und den Belastungen in Lohnsteuerklasse V
- die die Auswirkung des Splittings im laufenden Jahr sichtbar
macht - verzichten viele Frauen auf eine Erwerbstätigkeit, die
ihnen die wirtschaftliche Eigenständigkeit und Unabhängigkeit
sichert. In all diesen Punkten ist ein Umdenken im Steuerrecht
dringend geboten, zumal die Nachteile der Steuerklasse V beim
Arbeitslosengeld und der Arbeitslosenhilfe perpetuiert werden.
Der djb erwartet von der Bundesregierung konstruktive Vorschläge
zur Einschränkung des Ehegattensplittings, zu einer Neuordnung
der Steuerklassen und vor allem zu einer möglichst unbegrenzten
Abzugsmöglichkeit für erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten.
Berlin, 28. Februar 2003