Pressemitteilung: 03-03


Steuerpolitische Forderungen aus Frauensicht - Zugleich Replik auf Interview von Bundesministerin Renate Schmidt mit der Frankfurter Rundschau, 27.2.03

Information vom

 

 

Der Deutsche Juristinnenbund ist enttäuscht über die Position der

Frauenministerin Schmidt zum Ehegattensplittung und fordert eine

konsequente Individualbesteuerung. Schmidt meint, man solle die

Steuervergünstigungen jenen Ehepaaren lassen, die Kinder oder

Pflegebedürftige versorgen und ebenso solchen, deren Kinder schon

groß seien. Wenn man das Splitting abschaffe, aber diesen Gruppen

belasse, brächte dies ein Einsparvolumen von lediglich 100 Mio.

Euro im Vergleich zu einem Gesamtvolumen von 21 Mio. Euro

Gesamtvolumen. Das lohne sich nicht.

 

 

 

 

Schließlich äußert sie, das Ehegattensplitting sei in der

gesellschaftlichen Debatte zu einer "Schimäre" geworden, zu einem

Symbol für alles, was der Emanzipation und der Modernität

entgegensteht. Aber das ist ein "Krampf", weil sich die Menschen

anders verhielten als noch vor 20 oder 30 Jahren. Junge Paare

hätten kaum noch etwas vom Splitting, weil sie zumeist beide

arbeiteten. Wenn Kinder oder Pflegebedürftige versorgt würden,

hätten die Familien etwas vom Ehegattensplitting.

 

 

 

 

Der djb fordert dagegen die Umgestaltung des Ehegattensplittings

zu einer Individualbesteuerung.

 

 

 

 

Er kritisiert die einseitige Darstellung, nach der sich durch

eine Abschaffung des Splittings unter Ausnahme der von Schmidt

genannten Gruppen nur 100 Mio. Euro einsparen ließen. Die

Polemik von Schmidt gegen eine Neuordnung der Ehebesteuerung -

die Kritik sei "Krampf" - ist unverständlich. Ausgewogenere

Alternativen, wie sie unter der früheren Ministerin noch

diskutiert wurden, werden gar nicht benannt. Vielmehr werden

unterstützungsbedürftige Familienkonstellationen herausgegriffen,

um eine Stimmung für die Beibehaltung der gar nicht näher

analysierten Begünstigung zu schaffen. Eine sachliche Diskussion

wird damit im Keim erstickt und der Blick auf die unausgewogenen

Entlastungswirkungen des Ehegattensplittings verstellt:

 

 

 

 

Das Ehegattensplitting begünstigt die Ehe ungerechtfertigt

gegenüber der Familie bzw. den Kindern. Die Splittingvorteile

bevorzugen Kinder in der intakten Ehe gegenüber allen anderen

Kindern. Pflegende und Kinder erziehende Personen ohne Trauschein

gehen leer aus.

 

 

 

 

Die Steuervorteile steigen mit der Einkommensdifferenz innerhalb

der Ehe. Das Splitting kommt einseitig Ehen mit nur einem oder

höchstens einem zweiten, nur geringfügigen Einkommen zugute. Je

höher das allein verdiente Einkommen, desto höher die

Steuerentlastung.

 

 

 

 

Der djb hält eine Änderung des Ehegattensplittings für

verfassungsrechtlich unproblematisch und rechts-politisch

geboten. Bei der Ausgestaltung sind insbesondere die

gegenseitigen Unterhalts-pflichten zu berücksichtigen. Dies kann

typisierend geschehen. So wird zum Beispiel bei Kindern an das

Existenzminimum angeknüpft, bei Geschiedenen an einen

Unterhaltstransfer von 13.805 Euro. Gesichert sein muss außerdem,

dass Ehepaare nicht schlechter gestellt werden als z. B.

Geschiedene. Unzweifelhaft ließen sich je nach Modell mehrere

Mrd. Euro Mehreinnahmen erzielen.

 

 

 

 

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes Diwell bekräftigt

diese Position: "Der djb fordert seit langem die Einführung

einer Individualbesteuerung statt des Ehegattensplittings. Zur

Berücksichtigung der Unterhaltspflichten der Eheleute wäre in

Angleichung an die steuerliche Entlastung für Kinder die

Freistellung des Existenzminimums beider Eheleute ausreichend.

Wir begrüßen aber auch andere Einschränkungen des Splittings, die

die Neuorientierung von der Eheförderung zu einer kindbezogenen

Familienentlastung weiter führen."

 

 

 

 

Frauen haben ein Recht darauf, dass sich auch ihre

Erwerbstätigkeit lohnt. Das Ehegattensplitting hält jedoch viele

Frauen von einer Erwerbstätigkeit ab, weil der Preis zu hoch ist.

Im Zusammenspiel mit der Regelung zur geringfügigen

Beschäftigung, der nur begrenzten Absetzbarkeit von

Kinderbetreuungskosten und den Belastungen in Lohnsteuerklasse V

- die die Auswirkung des Splittings im laufenden Jahr sichtbar

macht - verzichten viele Frauen auf eine Erwerbstätigkeit, die

ihnen die wirtschaftliche Eigenständigkeit und Unabhängigkeit

sichert. In all diesen Punkten ist ein Umdenken im Steuerrecht

dringend geboten, zumal die Nachteile der Steuerklasse V beim

Arbeitslosengeld und der Arbeitslosenhilfe perpetuiert werden.

 

 

 

 

Der djb erwartet von der Bundesregierung konstruktive Vorschläge

zur Einschränkung des Ehegattensplittings, zu einer Neuordnung

der Steuerklassen und vor allem zu einer möglichst unbegrenzten

Abzugsmöglichkeit für erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten.

 

 

 

 

Berlin, 28. Februar 2003